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20. August 2007

Schlichtungsverfahren - Barrieren per Gesetz abbauen (Teil 7)

von Katharina Zabransky und Gerhard Wagner

Freak-Radio: Jetzt ganz konkret, wenn uns jetzt Unternehmer zuhören, wie gehen sie da am besten vor, was müssen sie machen, damit sie eben das bekommen?

Mag. Dietmar Hillbrand: Wie bereits vorher erwähnt, der Zugang zu den investiven Maßnahmen ist relativ einfach. Ein formloser Antrag an das Bundessozialamt in der jeweiligen Landesstelle genügt. Wir laden sie auch herzlich ein, zu einem Beratungsgespräch. Wie vorher erwähnt, die maximale Möglichkeit der Förderung beträgt bis zu 50000 Euro für die behinderungsbedingt notwendigen Maßnahmen. Das Bundessozialamt entscheidet dann relativ rasch. Unter Vorlage der Unterlagen geht das relativ schnell.

Freak-Radio: Wie schnell?

Mag. Dietmar Hillbrand: Das hängt vom Individualfall ab. Wir haben Fälle aus Oberösterreich, da wurden relativ komplexe Umbauten getätigt. Es hat sich dann sehr lange gezogen, weil immer wieder Teilabschnitte fertig geworden sind. Ab Abschluss der Arbeit wird es von unserer Seite gleich einmal überwiesen.

Freak-Radio: Das heißt?

Mag. Dietmar Hillbrand: Die Antragstellung sollte aber vor Einbringung vor Beginn des Vorhabens vorgebracht werden.

Freak-Radio: Noch einmal zur Klärung: Man muss also einen Antrag beim jeweiligen Bundessozialamt stellen, das für einen zuständig ist? Dann einigt man sich, und bekommt eine Zusage - und dann wird das in einer gewisser Höhe bewilligt - und dann, wenn man fertig ist, wird das Geld überwiesen?

Mag. Dietmar Hillbrand: Ja.

Freak-Radio: Wenn nun beispielsweise jemand den Antrag stellt, die letzte Stufe ist weggebaut oder der Lift ist fertig, wie lange dauert das?

Dr. Hansjörg Hofer: Der Einbau eines Liftes in ein bestehendes Gebäude ist eine relativ komplexe Geschichte. Zunächst brauche ich ein Gutachten eines Statikers, ob es überhaupt geht. Dann brauche ich ein Gutachten eines Bausachverständigen, wie es am besten gehen würde. Dann brauche ich wahrscheinlich eine Baugenehmigung für diesen Umbau.

Das alles hängt nicht vom BSB ab, das sind Dinge die sich außerhalb des Bundessozialamtes abspielen. Der Bau selbst wird auch einige Wochen veranschlagen müssen. Die Auszahlung des Betrages ist dann das Kürzeste, das geht innerhalb von wenigen Wochen. Also, das Formelle dauert länger.


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