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Rubrik: Lesen statt Hören
09. Februar 2003

Pflegescheck statt freie Wahl der Assistenz I

von Gerhard Wagner

Es würde auch mit einer Veränderung in Richtung Pflegescheck oder Sachleistung das ganze Gesetz in seiner Sinnhaftigkeit in Frage gestellt werden oder als eigentlich als obsolet erklärt werden müssen, denn im Paragraph 1 des Pfegegeldgesetzes steht ganz klar, dass das Pflegegeld ein gewisser Beitrag ist, der pauschal abgegolten wird, und vor allem zum selbstbestimmten bedürfnisorietnierten Leben dienen soll - und das würde mit einer Fremd-Zwangsleistung á la Sachleistung oder Pflegescheck außer Kraft gesetzt werden.

Freak-Radio: Bevor ich zum Block der Politiker und Politikerinnen komme, würde ich gerne die Frau Kampas fragen. Sie ist auch Betroffene: Vielleicht können Sie uns kurz schildern, wie kommen Sie damit aus und wie müssen sie das einsetzen?

Irmgard Kampas: Ich möchte für den Kreis der sehbehinderten Leute sprechen, aus eigener Erfahrung: Schon in der Mitte der 50er-Jahre hat es das Blindengeld gegeben, das dann ins Pflegegeld eingegliedert wurde, vermutlich, weil man für Sehbehinderung keine Extra-Regelung treffen wollte: Dieses Geld dient vorwiegend dazu, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und die Mehrkosten, die die Behinderung mit sich bringt, abzudecken.
Ich möchte als Beispiel anführen: Ich benötige für den Alltag sehr viele Hilfsmittel. Wenn ich etwa schreiben möchte, kann ich mir nicht einen Kugelschreiber hernehmen. Ich brauche eine Punktschriftschreibmaschine oder heute auch einen Computer, ganz einfache Dinge für den Alltag wie sprechende Fieberthermometer, Raumthermometer, etc. Das bringt unheimliche Kosten mit sich: Für die Mobilität einen Blindenführhund, der braucht wieder Futter, Tierarztkosten oder auch im alltäglichen Gebrauch beim Wohnen: Ich kann mich nicht in eine billige Wohnung am Stadtrand zurückziehen, sondern ich benötige eine Wohnung mit einer gewissen Infrastruktur. Das bringt schon Mehrkosten: ich brauche eine öffentliche Verkehrsanbindung. Bei Haushaltsgeräten kann ich nicht ein billiges Sonderangebot kaufen, sondern ich muss mir eine Waschmaschine kaufen, die viel teurer ist, aber dafür blindengerecht bedienbar. Wenn ich einkaufen möchte, kann ich nicht in einen Diskonter gehen, sondern muss über Hauszustellung bestellen, was wieder Mehrkosten mit sich bringt.

Freak-Radio: Ich möchte noch eine Frage dazwischenstellen. Es geht ja heute um Assistenzleistungen: Jetzt haben viele nicht sehende Leute nicht einen menschlichen, sondern einen tierischen Assistenten, nämlich einen Blindenhund oder ähnliches: Den kann man aber nicht vom Pflegegeld bezahlen, oder?


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