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Rubrik: Leichter Lesen
07. Oktober 2007

Was bringt mir die bedarfsorientierte Mindestsicherung?

von Franz Hoffmann und Gerhard Wagner

Am 3. Oktober 2007 hat Freak-Radio eine Sendung im ORF-KulturCafe mit dem Titel »Chancen durch Mindestsicherung« gemacht. Dort hat der Gastgeber Gerhard Wagner vor Publikum mit seinen Gästen über mögliche Vorteile der Mindestsicherung gesprochen oder der Grundsicherung (wie sie auch genannt wird). Er wollte wissen: Wie kann die Mindestsicherung für behinderte Menschen Verbesserungen bringen? Wird es mit der Mindestsicherung leichter sein, eine Arbeit zu beginnen? Wird es auch einen Geldvorteil bringen, wenn man zu arbeiten anfängt?

Grundsicherung allgemein

Der Sozialminister Erwin Buchinger stellt die »Bedarfsorientierte Mindestsicherung« vor. Er sagt, dass sie große Vorteile bringt:

Menschen, die nicht viel Geld haben, bekommen mit der Mindestsicherung garantiert einen bestimmte Geldbetrag - oder sogar mehr. Das gilt auch für behinderte Menschen und alle anderen, die kein Geld verdienen können.

Der Minister sagt auch, dass es für diese Menschen dann einfacher sein wird, wenn sie eine Arbeit beginnen wollen.
Außerdem soll das dann für ganz Österreich gelten, was jetzt viele Bundesländer unterschiedlich regeln.

Jetzt bekommt man in einem Bundesland 421 Euro und in einem anderen um 100 Euro mehr. Frau Otter hält das für ungerecht und tritt dafür ein, dass das überall gleich viel sein wird. Man weiß dann immer ganz genau, wie viel man bekommen soll.

Die Grundsicherung soll am 1. Jänner 2009 eingeführt werden. Frau Otter aus dem Sozialministerium erklärt, warum das solange dauert:
Es müssen sich alle neun Bundesländer in Österreich mit dem Parlament einigen. Da werden die Beteiligten lange verhandeln.

Die Waisenpension verliert man nicht

Wer vor dem 19. Geburtstag arbeitsunfähig geworden ist, etwa durch Behinderung, kann die Waisenpension sein ganzes Leben lang beziehen.
Wer dann zu arbeiten beginnt, verliert die Waisenpension nicht.

Was man aber verlieren kann, ist die Ausgleichszulage:
Wenn die Waisenpension niedriger als ungefähr 600 Euro ist, bekommt man eine Ausgleichszulage. Damit können sich die Menschen ihr Leben leisten.

Wer aber dann zu arbeiten beginnt, bekommt zwar die Waisenpension weiter, aber nicht die Ausgleichszulage. Das kann dazu führen, dass Leute, die Ausgleichszulage bekommen haben und jetzt ein paar Stunden arbeiten, nicht mehr als früher verdienen.
Das ist abschreckend: Denn warum sollen Menschen arbeiten, wenn sie nicht auch mehr Geld dafür bekommen?

So etwas soll sich durch die Mindestsicherung ändern, sagt Minister Buchinger: Denn es ist geplant, dass man nicht die ganze Mindestsicherung verliert. So können alle diejenigen, die arbeiten, dann mehr verdienen.

Es soll nicht gleich alles abgezogen werden, was man verdient, sondern es soll einen Freibetrag geben. Dieser wird in einer Übergangszeit von 18 Monaten ausbezahlt werden. Da sind die Bundesländer und der Minister noch nicht ganz einig. Minister Buchinger möchte gerne großzügiger sein: Konkret sollen von 726 Euro brutto, die man jetzt für Mindestsicherung erhalten würde, 15 Prozent bei Arbeitsbeginn weiterhin ausbezahlt werden. Das wären dann also 108 Euro, 90 Cent.

Arbeit und Wiedereinstieg

Auch für den Leiter des Bundessozialamtes (BASB) Günther Schuster ist das eine wichtige Sache: Behinderte Menschen beurteilen wie alle anderen ihre Arbeit auch danach, welchen Vorteil sie ihnen bringt.

Doktor Schuster erwartet sich, dass viel mehr Menschen eine Arbeit finden können. Für das Bundessozialamt wird es dann leichter sein, sie dabei zu unterstützen.

Für ihn ist auch wichtig, dass alle Menschen (natürlich auch die mit Behinderungen) wieder rasch zu ihrer Mindestsicherung kommen.

Oft trauen sich gerade behinderte Menschen nicht, eine neue Arbeit anzunehmen, weil sie Angst haben, dass sie danach Schwierigkeiten bekommen. Es ist wichtig, dass diese Menschen eine Rückversicherung haben, dass sie wieder unkompliziert in die soziale Sicherheit zurück können, falls sie den Arbeitsplatz verlieren.

Auch für Frau Otter vom Sozialministerium ist es ganz wichtig, dass Menschen, die Mindestsicherung bekommen, einen Vorteil haben, wenn sie wieder arbeiten gehen. Auch die Stellen, die für arbeitslose Menschen zuständig sind, sollen sie dabei unterstützen.

Herr Schuster sieht die Einführung der Mindestsicherung auch als eine Herausforderung für das Bundessozialamt. Noch mehr wird dann das Bundessozialamt mit anderen Organisationen zusammenarbeiten müssen, damit es für die Betroffenen weitere Vorteile gibt und die Übergänge zur Arbeit einfacher und fließender werden.

Eigenes Vermögen

Wenn man relativ viel Geld gespart hat oder wertvolle Grundstücke besitzt, dann muss man diese verbrauchen, sonst bekommt man keine Mindestsicherung. Es ist noch nicht sicher, was passiert, wenn jemand in seiner eigenen Eigentumswohnung wohnt. Eigentumswohnung bedeutet, dass die Wohnung einem selbst gehört.

Der Minister ist dafür, dass man für die Wohnung nur eine Art Miete bezahlt, aber sie im Eigentum bleibt. Die Bundesländer wollen sich einen Anteil an der Wohnung sichern. Das bedeutet, dass sie nach einiger Zeit nicht mehr dem gehört, der Mindestsicherung bekommt.

Prinziell wird es unkomplizierter sein, wenn man Mindestsicherung bekommt, meint Frau Otter. Jeder wird wissen, wie viel einem zusteht. Und Rückzahlungen soll es auch nicht mehr geben. Daher erwarten viele Experten, dass alle, die die Mindestsicherung bekommen können, sie auch leichter in Anspruch nehmen werden.

Sendungsverantwortlich: Gerhard Wagner

 


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