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Rubrik: Leichter Lesen
19. Oktober 2008

Steuern sparen

von Franz Hoffmann, Gerhard Wagner

Jeder zahlt Steuern: Bei jedem Einkauf, bei der Miete, beim Sparbuch und wer viel Geld verdient. Die Steuern bekommt der Staat - und er bezahlt damit alle seine Ausgaben.

Bargeld

Menschen mit Behinderungen können sich bei vielen Steuern Geld sparen. Es gibt sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten, Steuern zu sparen und viele verwirrende Begriffe. Franz Nagl vom Finanzministerium gibt wertvolle Tipps zum Steuernsparen.

Christoph Dirnbacher hat darüber eine Sendung für Freak-Radio gemacht. Er wollte von Herrn Nagl wissen, wer denn eigentlich von seinem Arbeitslohn Steuern zahlen muss:

Wer in Österreich wohnt und ein höheres Einkommen hat, der zahlt Steuer.

Beim Finanzamt wird unterschieden, ob jemand nur eine Beschäftigung hat, oder sich etwas dazuverdient. Wer dann mehr als 730 Euro dazuverdient, muss beim Finanzamt ein anderes Formular verwenden und alle seine Einnahmen angeben.

Steuerfreies Dazuverdienen gibt es nicht immer

Viele glauben, dass man automatisch nichts zahlen muss, wenn man etwas dazu verdient. Das stimmt aber nur wenigen Fällen. Wer nicht angestellt ist, darf im Jahr bis zu 730 Euro dazuverdienen und zahlt dafür keine Steuern. Wer aber in zwei Berufen angestellt ist, bei dem rechnet das Finanzamt beide Einkommen zusammen. Von dem wird dann am Jahresende die Einkommensteuer berechnet.

Wie viel Prozent jeder an Steuern zahlen muss, das ist bei jedem Einkommen anders. Daher muss man sich das in jedem Fall selbst ausrechnen. Das Finanzministerium bietet sogar auf seiner Internetseite einen Rechner an, mit dem sich jeder seine Steuern ausrechnen kann.

Wie ich Geld vom Finanzamt zurückhole

In Österreich kann jeder, der arbeitet und unter der Steuergrenze liegt, 10 Prozent der Sozialversicherung zurückbekommen, höchstens 110 Euro pro Jahr. Die Steuergrenze liegt bei über 1000 Euro pro Monat.

Für alle anderen, die Steuern zahlen, gibt es viele Möglichkeiten, diese zurück zu bekommen: Manche bekommen teure Behandlungen nicht von der Krankenkasse ersetzt: Wer sehr viel mehr als andere für seine Gesundheit (etwa für Zahnbehandlungen) ausgeben muss, kann einen Antrag beim Finanzamt stellen. Auch dadurch kann man Steuern sparen. Das gilt auch für Leute, die eine teure Diät halten müssen.

Steuern sparen mit Behinderung

Wer zu mehr als 25 Prozent behindert ist, für den gibt es bei den Steuern Vorteile. Behinderte Steuerzahler können dann unter dem Begriff „Außergewöhnliche Belastung bei Behinderung“ weniger Steuern zahlen, wenn sie mehr für ihre Gesundheit ausgeben müssen.

Auch bei Kuren gibt es Vergünstigungen für behinderte Menschen. Die gibt es auch für die Unterkunft und für die Fahrtkosten zur Kur.

Auch Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Hörgerät können sich steuersparend wirken. Für das, was ich dafür selbst bezahlt habe, kann ich die Steuer dann zurückbekommen.

Das Bundessozialamt stellt fest, zu wie viel Prozent man behindert ist.

Begünstigungen für ein behindertes Kind

Wenn ein Kind zu 50 oder mehr Prozent behindert ist, erhalten die Eltern eine  erhöhte Kinderbeihilfe. Sie können zusätzlich für Mehrausgaben über 200 Euro pro Monat an Steuern sparen. Mit Pflegegeld bekommt man weniger. Auch hier erhält man für Gesundheitskosten Geld zurück: Das gilt für Hilfsmittel und auch für Umbauten in der Wohnung, die die Kinder wegen ihrer Behinderung brauchen.

Diese Umbaukosten können aber auch alle anderen Steuerzahler mit Behinderung zurückbekommen.

Deshalb ist es ganz wichtig, dass behinderte Menschen alle ihre Mehrkosten sammeln, wenn sie Steuern zahlen. Denn diese können sie zurückbekommen.

Geld zurück für Fahrtkosten

Besonders teuer sind – vor allem durch gestiegene Benzinpreise – alle Fahrten und Transporte geworden. Wer weiter als 20 Kilometer zu seiner Arbeit fahren muss, hat Anspruch auf eine Vergünstigung. Diese heißt: „Pendlerpauschale“. „Pendler“ sind Leute, die nicht in der Nähe ihrer Wohnung arbeiten und daher weit fahren müssen. Dies gilt auch für Menschen ohne Behinderung.

Wer mit Behinderung ein öffentliches Verkehrsmittel nicht oder nur eingeschränkt benutzen kann, bekommt mehr Geld zurück.

Auch für das eigene Auto oder für notwendige Taxifahrten kann man zurückbekommen: Das sind derzeit 153 Euro. Die Belege für Taxifahrten sollte man sich aufheben.

Wer weitere Fragen hat, kann sich an die Auskunftsstellen („Infocenter“) der Finanzämter wenden. Diese sind Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 geöffnet, am Freitag von 7.30 bis 12 Uhr.

Wer sich gut im Internet auskennt, kann auch unter www.bmf.gv.at Informationen bekommen.


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