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Rubrik: Leichter Lesen
24. Januar 2010

Die UNO beschließt mehr Rechte für behinderte Menschen

von Franz Hoffmann und Gerhard Wagner

Die UNO (Vereinte Nationen) ist eine Art Weltregierung. Fast jeder Staat auf der ganzen Welt ist Mitglied der UNO. 2008 hat die UNO einen wichtigen Beschluss gefasst: Die Rechte der behinderten Menschen wurden genau aufgelistet.

Ein Assistent hilft beim Essen

Bild: Mensch zuerst -
Netzwerk People First
Deutschland e.V.

Dieser Beschluss heißt: UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Eine Sendung von Freak-Radio im Jänner 2010 hat über diese Rechte berichtet. Freak-Radio hat sich auch angesehen, ob diese Rechte im Alltag umgesetzt werden:

Meistens  haben behinderte Menschen nicht die Rechte, die sie eigentlich haben sollten.

Die UNO will, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt leben wie alle anderen. Alles, was für die meisten Leute selbstverständlich ist, soll auch für Menschen mit Behinderungen gelten. Das betrifft vor allem auch Leute, die Unterstützung brauchen.

Wichtig ist dabei: Heimhilfen, Assistenten und alle Stellen, die für behinderte Menschen arbeiten, sollen sie wertschätzen. Denn jeder Mensch hat ein Recht, dass man ihn ernst nimmt.

Gleiche Rechte für alle!

Der UNO ist besonders wichtig, dass behinderte Menschen eigene Entscheidungen treffen können. Daran müssen sich auch alle halten. Denn behinderte Menschen haben gleiche Rechte wie alle anderen. Das gilt vor allem im Wohnbereich und ganz besonders für den eigenen Körper. Wenn ich also geduscht oder gewaschen werde, dann soll es so geschehen, wie ich es will.

Alle müssen sich daran halten

Die UNO will, dass alle Staaten sich daran halten. Wer sich nicht daran hält, soll bestraft werden. In allen Bereichen des Lebens müssen behinderte Menschen ernst genommen werden. Und sie sollen gleichberechtigt an allen Aktivitäten teilnehmen können. Niemand soll sie ausschließen.

Auch Österreich hat diesen UNO-Beschluss unterschrieben. Das ist ein internationaler Vertrag. An den müssen sich jetzt alle Staaten halten.

Der behinderte Kunde – oder nur Klient?

Viele Einrichtungen in Wien behandeln behinderte Menschen nicht als Kunden: Sie sagen Klient. Was ist ein Klient? Der Begriff kommt aus dem alten Rom. Dort sind Klienten Schutz-Befohlene, über die bestimmt wird. Sie haben eigentlich keine eigenen Rechte. Und deshalb bestimmen manche Einrichtungen über die Menschen mit Behinderungen: Sie können sich nicht einmal aussuchen, wann sie am Morgen aufstehen.

Dadurch werden Menschen mit Behinderungen benachteiligt. Denn alle anderen Menschen können sich aussuchen, um welche Uhrzeit sie aufstehen. So macht es das Wiener Hilfswerk aber nicht:

Frau Pohl-Iser vom Wiener Hilfswerk sagt: Sie kann nicht garantieren, dass die Heimhilfen pünktlich kommen. Manchmal kommen Heimhilfen eine Stunde zu früh, manchmal kommen sie zu spät. Die behinderten Kunden müssen dann im Bett warten. Oder sie können nicht lange genug schlafen. 

Frau Wallner hat selbst erlebt, dass eine Heimhilfe fast eine Stunde zu früh gekommen ist. Sie sagt: Ich wollte sie aus der Wohnung herausschicken und sie ist aber nicht gegangen. Frau Wallner musste also früher aufstehen.

Manche Heimhilfen sind nicht geeignet

Manchmal kommen auch Heimhilfen, die bestimmte Sachen gar nicht machen können oder wollen. Die einen haben keine Kraft: Dann können die behinderten Menschen nicht duschen oder baden. Die anderen wollen zum Beispiel das Geschirr nicht sauber waschen.

Und immer wieder kommt es vor, dass Heimhilfen, Schwestern oder Pfleger sagen: Wir wissen besser, was für die Klienten gut ist. Das entspricht überhaupt nicht den UNO-Beschlüssen!

Es gibt aber viele Heimhilfen, die gut arbeiten. Viele behinderte Menschen sind zufrieden. Aber der UNO-Beschluss sagt: Der Staat muss darauf schauen, dass es überhaupt keine Miss-Stände gibt.

Persönliche Assistenz und gute Heimhilfe

In Österreich gibt es auch Persönliche Assistenz. Dabei bestimmen die behinderten Menschen selbst, was die Assistenten tun sollen. Es kommt dann nicht vor, dass jemand eine Stunde zu früh oder zu spät kommt. Und in Ausnahmefällen, wie bei einem Verkehrsstau, rufen die Assistenten sofort an.
Die Menschen mit Persönlicher Assistenz können selbstbestimmt leben.

Selbstbestimmt lebt auch Herr Doktor Singer mit Heimhilfe. Er ist sehr zufrieden. Wenn einmal jemand später kommt, dann ruft die Teamleitung bei ihm an: Herr Doktor, etwas ist vorgefallen. Kann die Heimhilfe auch erst eine Stunde später kommen?

Doktor Singer und seine Heimhilfe sind ein eingespieltes Team. Er kann sich immer auf sie verlassen.

Verbesserungen durch die UNO

Der UNO-Beschluss hat viele Rechte für behinderte Menschen beschlossen. Derzeit kennen nur wenige Leute diese Beschlüsse. Diese müssen erst besser bekannt werden.

Im Alltag funktioniert es manchmal besser, manchmal schlechter. Doch ein Anfang ist gemacht: Denn jetzt gibt es einen Beschluss, der sagt:  Jeder, der eine Behinderung hat, soll als Mensch ernst genommen werden.

Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projektes "Lebens- und Arbeitswelten" erschienen. 


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