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Rubrik: Freak Aktuell
06. April 2006

Wollen Wiener Politiker nicht mehr selbst für die Beseitigungen von Barrieren zuständig sein?

 

Die Internetseite für Anregungen oder Beschwerden im Bereich Barrierefreiheit ist nun leichter unter www.wien.gv.at (unter Menschen - Barrierefreies Bauen) zu finden. Wer sie benützt, erlebt aber eine Überraschung: Man landet beim Fonds Soziales Wien, der für eine barrierefreie Stadt gar nicht zuständig ist.

Ein Bürgerservice per Internet hat nur dann einen Sinn, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

 

1. Barrierefreie Homepage - Behinderte Menschen (etwa BIZEPS) fordern, dass www.wien.at die Homepage und das Service ganz übernimmt: Damit ist eine professionellere Programmierung der Homepage gewährleistet. Der Fonds Soziales Wien (FSW) sei dafür überhaupt nicht zuständig. Auch hat er, wie Pilotversuche ergeben haben, nicht die qualifizierten Mitarbeiter, um solch eine Homepage zu gestalten und qualifizierte politische Entscheidungen zu treffen.

2. Einträge sollten auch auf die eintragende E-Mailadresse mitgeschickt werden.

3. Einträge sollten transparent auf der Internetseite sichtbar bleiben. Das sollte in gleicher Weise für die Antwort gelten - ebenso sollten behobene Mängel als erledigt aufscheinen. Eine Unterteilung nach Bezirken wäre sinnvoll. All dies bewirkt mehr Kontrolle durch die Bürger, vermeidet Doppelmeldungen und spornt bei Erfolgen an, weitere Mängel aufzuzeigen.

4. Mit den jeweiligen Sachbearbeitern sollte Kontakt aufgenommen werden können (Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse)

Eine Homepage dieser Art kann eine interne statistische Erfassung von barrierefreien Bauten ergänzen, niemals ersetzen. Die endgültige Beseitigung der Barrieren in Wien muss von engagiertem und geschultem Personal durchgeführt werden. Um fachgerecht die Mängel zu beseitigen, bedarf es auch eines durchdachten etappenartig geplanten Konzepts der Stadt Wien.

Die Stadtpolitiker hatten fast 10 Jahre Zeit, den Artikel 7 unserer Bundesverfassung (Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen) umzusetzen. Diese Verfassungsänderung ist seit 1997 in Kraft, wo Bund, Länder, Gemeinden und Gebietskörperschaften unter anderem zur Barrierefreiheit verpflichtet wurden. Wenn es den Politikern damit ernst ist, wäre so ein Bürgerservice gar nicht notwendig, da ja die Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit den vollziehenden Beamten bewusst und bekannt sein sollten, die nötigen Mittel und das nötige Personal bereitgestellt werden müsste.

Doch zurück zur Bürgerservicehomepage: Jeder kann durch diese Internetseite verschiedene Anliegen, Anregungen oder Beschwerden für Barrierefreies Bauen aufzeigen (etwa Öffentliche Gebäude, Parkanlagen, Öffentliche Verkehrsflächen, Parkplätze, Blindenleitsysteme, Brücken und Rampen u.a.). Um Grundlagen des Bauens kennenzulernen, gibt es Merkblätter von der ÖAR lt."Ö-Norm B1600" (


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