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Rubrik: Freak Aktuell, Newsletter Versand, Lebens und Arbeitswelten
03. Mai 2011

Wiener Mindestsicherung statt Dauerleistung: Was ändert sich?

von Gerhard Wagner

In den letzten Monaten wird Bezieherinnen und Beziehern der Dauerleistung in Wien ein Konvolut an Unterlagen zugeschickt, wenn Sie ihre Dauerleistung verlängern wollen. Sie werden jetzt auf Mindestsicherung umgestellt.

Die Wiener Magistratsabteilung 40 schickt nun an Dauerleistungsbezieher mit Behinderung ein Schreiben aus, das zunächst noch von Dauerleistung spricht, bereits aber im 3. Absatz ohne weitere Erklärung den Begriff Mindestsicherung einführt. Den Schreiben liegen Antragsformulare bei, Dauerleistungsbezieher werden nun aufgefordert, einen Antrag auf Mindestsicherung auszufüllen.

In diesem Schreiben sind viele Rubriken enthalten, etwa die Vermögenswerte aufzulisten, oder eine Zustimmung zu geben, dass all diese Unterlagen an Dutzende Stellen weitergegeben werden können, was von Experten aus Datenschutzgründen skeptisch kommentiert wird, denn durch je mehr Hände die sensiblen Daten gehen, desto größer wird die Gefahr eines Missbrauchs.

Wird die Mindestsicherung jetzt 12 oder wie die Dauerleistung 14 mal ausbezahlt?

An Freak-Online wurden mehrere Fälle herangetragen. Nachdem die Mindestsicherung eigentlich nur zwölf Mal ausbezahlt wird, waren viele verunsichert, ob es jetzt zu einer Reduktion kommt. Stadträtin Soja Wehsely beruhigt:

Der Anspruch auf die Zuerkennung von Sonderzahlungen für diese Personengruppe ist im § 8 Abs. 3 WMG geregelt. Die Sonderzahlungen gelangen – wie bisher – in den Monaten Mai und Oktober zur Anweisung. D.h. die Leistungshöhe hat sich für diese Personengruppe auch in der Mindestsicherung nicht geändert.

 Es ändert sich jedoch die Form der Überprüfung. Warum Menschen mit Querschnittlähmung und ähnlichen Behinderungen, die gewiss nicht verschwinden, alle zwei Jahre wieder kontrolliert werden müssen, das verstehen viele Betroffene nicht. Dass man Missbrauch verhindern muss, ist jedem klar, aber dass es bei Querschnittlähmungen und dauerhaften Behinderungen zu Spontanheilungen kommt, ist zu fast hundert Prozent unmöglich. Auch dazu nimmt das Büro der Stadträtin Wehsely Bezug:

Während eines laufenden Leistungsbezuges war es auch bisher schon erforderlich, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob auf Grund einer geänderten Situation der DauerleistungsbezieherIn (z. B. Familien-, Wohn- oder Einkommensverhältnisse) die Leistungshöhe anzupassen ist bzw. ob die Voraussetzungen für die Weitergewährung der Geldleistung überhaupt noch vorliegen. Dazu war bisher eine persönliche Vorsprache erforderlich, bei der die entsprechenden Unterlagen geprüft und ein Verlängerungsantrag aufgenommen wurde. Da eine persönliche Vorsprache gerade für Personen, die das Regelpensionsalter nach dem ASVG erreicht haben bzw. für Menschen mit Behinderung mit Mühe verbunden ist, erfolgt diese Überprüfung nunmehr in schriftlicher Form. Die LeistungsbezieherInnen, bei denen eine Überprüfung fällig ist, werden in einem Schreiben, dem auch ein Antragsformular (das auf Grund der gesetzlichen Änderung ab 1.9.2010 „Antrag auf Mindestsicherung“  und nicht mehr  „Antrag auf Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes-Dauerleistung“ lautet) beigefügt ist, darüber informiert.
 
Der Zuerkennungszeitraum für eine Dauerleistung entspricht bei einer für die Dauer von zwölf bis vierundzwanzig Monaten befristeten Arbeitsunfähigkeit in der Regel der Dauer der festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Eine Befristung der Dauerleistung ist aber grundsätzlich auch bei Vorliegen einer unbefristeten Arbeitsunfähigkeit erforderlich, weil sich – wie bereits erwähnt – auch andere Voraussetzungen für die weitere Zuerkennung von Leistungen ändern können.

Welche diese "anderen" Voraussetzungen sind, geht allerdings aus dem Schreiben der Stadträtin nicht hervor. Noch ein anderer Umstand wird von Betroffenen kritisiert. Persönliche Betreuung oder Kontakte mit den zuständigen Beamten finden praktisch nicht mehr statt. Als die Mutter einer Tochter mit Behinderung, die ja bis jetzt eine Dauerleistung bekam, Fragen zu den Unterlagen hatte und diese klären wollte, um danach gleich die Unterlagen abzugeben, ging das nicht. Es wurde der Mutter beschieden, dass es keine persönlichen Auskünfte gäbe und die Unterlagen woanders einzureichen seien.

Fazit:

Dass es in Wien seit langem eine Dauerleistung gibt, die jetzt auch Mindestsicherung heißt, wird von den Betroffenen einhellig begrüßt. Aber warum müssen nun auch Menschen mit dauerhaften Behinderungen - immer wieder und wieder - mehr als ein Dutzend Seiten Formulare ausfüllen, wenn sich ja doch nichts an der Behinderung ändert?

Warum auch müssen die Unterlagen mit sensiblen Daten an zahllose verschiedene Stellen gehen und warum werden die Betroffenen angehalten, dem extra zuzustimmen? Und warum gibt es jetzt keine persönliche Ansprache durch die zuständigen Beamten mehr? Viele sehen hier noch bedeutende Verbesserungsmöglichkeiten für eine absolut soziale Wiener Mindestsicherung.


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