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Rubrik: Freak Aktuell
20. August 2007

Themen bei Schlichtungsverfahren - Barrieren per Gesetz abbauen (Teil 8)

von Katharina Zabransky und Gerhard Wagner

Interview mit Dr. Hansjörg Hofer (Sozialministerium) und Mag. Dietmar Hillbrand (Bundessozialamt). Achter und letzter Teil: Themenschwerpunkte bei Schlichtungsverfahren

Bild: Dietmar Hillbrand

Freak-Radio: Bei den Schlichtungsverfahren, gibt es da thematische Schwerpunkte? Gibt es da zu einem Punkt besonders viele Schlichtungen?

Mag. Dietmar Hillbrand: Also im Arbeitsbereich, sprich zur Novelle des BeinstG Behinderten-Einstellungsgesetz) ist es absolut so, dass es hauptsächlich Kündigungen und Entlassungen sind. An erster Stelle kommen Menschen zu uns und behaupten eine mögliche Diskriminierung bei der Beendigung des Dienstverhältnisses. An zweiter Stelle, weit abgeschlagen, stehen die sonstigen Arbeitsbedingungen, sprich: »Ich werde nicht gleich behandelt wie meine Arbeitskollegen.« Kündigungen und Entlassungen sind natürlich immer ein sehr heikles Thema, die Erfolge sind in diesem Fall so, dass fünfzig Prozent der Fälle leider ohne Einigung ausgegangen sind. Auf der anderen Seite: Immerhin fünfzig Prozent mit Einigung! Wenn man die Antragsrückziehungen, die eher als im positiven Bereich zu werten sind, dann vielleicht sogar noch etwas mehr...

Freak-Radio: Um welchen Bereich geht es hier?

Mag. Dietmar Hillbrand: Also im Arbeitsbereich ist es so, dass es hauptsächlich um Kündigungen und Entlassungen geht. Hier ist besonders schwierig, dass eben der Dienstgeber sich schon zur Kündigung oder zur Entlassung entschlossen hat: Dies im Schlichtungsverfahren rückgängig zu machen, ist sehr schwer. Ich kann nur auf einen einzigen Fall verweisen, bei dem eine Kündigung rückgängig gemacht wurde, was allerdings ein schöner Erfolg war!
Alle anderen Fälle konnten nur insofern einer Einigung zugeführt werden, indem eben erhöhte Abfertigungen bezahlt wurden. Aber sonst wurden die Arbeitsverhältnisse generell nicht mehr wieder aufgenommen?

Freak-Radio: Sie haben früher BeinstG gesagt, was bedeutet das?

Mag. Dietmar Hillbrand: Behinderten-Einstellungsgesetz. Wir sprechen hier von zwei verschiedenen Gesetzen, also die Novelle zum Behinderten-Einstellunsgesetz, was den Arbeitsbereich abdeckt, und das Behinderten-Gleichstellunsgesetz, das alle sonstigen Lebensbereiche und die Diskriminierungen abdeckt.

Im BGSTG ist es so, dass der Großteil der Fälle eigentlich auf Barrieren zurückzuführen ist, und auch hier ist es so, obwohl sie, wie vorhin von Dr. Hofer erwähnt, wegen der Übergangsfristen eigentlich vom Gesetzestext noch gar nicht umfasst sind, wir in diesem Bereich dennoch große Erfolge erzielen konnten. Und manche Behinderungen und Diskriminierungen wurden schon beseitigt, indem z. B. Rampen gebaut wurden.

Freak-Radio: Das heißt also, eine gesetzliche Notwendigkeit wäre zwar noch nicht da, dennoch hat das Gesetz schon im Vorhinein gewirkt, dass Sie dann trotzdem bei der Schlichtung Erfolge hatten?

Mag. Dietmar Hillbrand: Ja, die Unternehmer, und die betrifft es hauptsächlich, sind in diesem Bereich sehr zuvorkommend, und wollen sich ja natürlich auch ihre Kunden, oder einen großen Teil ihrer Kunden, wie wir vorher erwähnt haben, nicht entgehen lassen, und sind im Zusammenwirken mit Förderungen und Zumutbarkeitsbestimmungen natürlich oft froh, dass sie auf diesen Umstand hingewiesen wurden, und tun auch ihr Möglichstes, um ihn zu beseitigen.

Freak-Radio: Schlichtungsverfahren abseits vom Themenbereich Arbeit und Barrieren? Gibt es noch andere Schlichtungen? Oder gab es noch andere?

Mag. Dietmar Hillbrand: Die Palette von Schlichtungsanträgen reicht von nicht barrierefreien Webseiten über Zugänge zu öffentlichen Verkehrsmitteln, oder Zugang zu Veranstaltungen, die nicht barrierefrei sind ?

Freak-Radio: Gibt es irgendwelche Äußerungen, die als diskriminierend erlebt werden, wo man dann auch zur Schlichtung geht?

Mag. Dietmar Hillbrand: Es gab beispielsweise Schlichtungsverfahren gegen diverse Werbekampagnen, wobei das Sujet dieser Werbekampagnen als Diskriminierung empfunden wurde. Dieses Schlichtungsverfahren ging übrigens mit einer Einigung zu Ende. Das Sujet wird nicht weiter verwendet. Die Palette der Schlichtungen ist so breit wie die Lebensumstände in unserer Welt.

Freak-Radio: Das sind schon einige interessante Aspekte, an eine Werbekampagne hätte man da vielleicht nicht von vorn herein gedacht...
Danke für das Gespräch


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