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Rubrik: Lesen statt Hören
16. Februar 2003

Pflegescheck statt freie Wahl der Assistenz II:

von Gerhard Wagner

Gerhard Wagner: Ein Satz noch vom Herrn Oechsner

Andreas Oechsner: Man muss das sehr differenziert sehen: Das schwedische Modell ist natürlich sinnvoll für Leute mit hohem Assistenzbedarf. Man muss es sehr differenenziert sehen und 1994 wurde das Assistenzgesetz in Schweden aufgrund von - und das ist spannend - Sparmaßnahmen eingeführt, nicht aufgrund, weil man mehr Geld ausgeben wollte, sondern weil man sparen wollte hat man der Selbstorganisation mehr Vertrauen gegeben. Dabei ist die Qualität gestiegen und die Kosten sind gesenkt worden!

Gerhard Wagner: Wir haben jetzt mehrere Meldungen aus dem Publikum, ich bitte der Reihe nach.

Gerda Ressl: Ich glaube, wir sind jetzt sehr in der Assistenzdiskussion. Ich möchte nochmals zurückkommen auf die diversen Rückstufungen: Die werden vom Tisch, würden alle Länder das Pflegegeld gleich behandeln und nicht differenziert, so wie es zur Zeit ist.
Würden die Länder auch berücksichtigen, sowie es bei der Einführung in einem Passus geheißen hat: Es gilt der Grundsatz: Rechtssicherheit geht vor Rechtmäßigkeit. Das soll die Pflegegeldbezieher davor bewahren, Behördenfehler bei der Begutachtung ausbaden zu müssen. Das würde eigentlich eine Rückstufung unmöglich machen.

Gerhard Wagner: Wir haben eine weitere Meldung aus dem Publikum:

Walter Lindner: Ich möchte das Ganze auch in einem anderen Licht betrachten: Ich bin blind und bewege mich relativ sicher in der Gegend. Als ich einigen Bekannten erzählt habe, dass ich zu dieser Sendung über die Pflegegelddiskussion komme, hat man mir gesagt: Was willst du denn eigentlich, du brauchst ja sowieso kein Pflegegeld, weil du ja verheiratet bist!
Das heißt: Man müsste nicht nur den Damen und Herren Politikern zu erklären versuchen, welche Bedürfnisse behinderte Menschen haben, sondern auch dies in der Bevölkerung dementsprechend festsetzen oder der Bevölkerung dementsprechend Aufklärungsarbeit liefern!

Gerhard Wagner: Das heißt also offensichtlich, dass in der Öffentlichkeit noch ein Lernprozess notwendig ist. Das ist aber auch eine Bringschuld von uns allen, dass man das der Bevölkerung nahe bringt. Wir haben noch eine weitere Meldung.

Irmgard Kampas: Ich möchte sagen, dass für sehbehinderte und blinde Menschen die Einstufung festgelegt ist: Sehbehinderung ist Pflegestufe 3 und Vollblindheit Pflegestufe 4. Aber ungeachtet der Lebensumstände des jeweiligen Pflegegeldbeziehers oder der Pflegegeldbezieherin! Das heißt, ob ma alleinstehend ist, ob es Angehörige gibt, ob man eine Ausbildung macht, ob man berufstätig ist und wiederum Assistenz für die Berufsausübung benötigt... Würde jetzt die gesamte persönliche Assistenz von professionellen Institutionen mit einem Stundensatz zu 22 Euro ausgeübt werden, wäre die Assistenz unfinanzierbar, denn dann müsste man sie um das drei- oder vierfache anheben.


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