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Rubrik: Lesen statt Hören
12. Juli 2009

Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuer

von Von Christoph Dirnbacher

Die Steuerreform 2009 sollte vor allem die Bezieher von niedrigen Einkommen spürbar entlasten. Dazu zählen oft auch ArbeitnehmerInnen mit Behinderung. Steuerexperte Franz Nagl erläutert im Gespräch mit Freak-Radio die Eckpunkte dieser Reform.

Finanzamt in Linz, großes Glashochhaus

Finanzamt in Linz

Transkription des Beitrags "Was bringt die Steuerreform 2009", ausgestrahlt am 12. Juli 2009 (Magazinsendung) 

Freak-Radio: Doch ab wann gelten die neuen Regelungen tatsächlich?

Franz Nagl, BMF: Diese Änderungen gelten  ab 1. Jänner 2009 rückwirkend. Die Reform ist im April, rückwirkend mit 1. Jänner, beschlossen worden. Vor allem der Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuertarif ist davon betroffen. Um 2,3 Milliarden Euro sind die Steuerpflichtigen durch diesen Tarif entlastet worden. Im Wesentlichen ändert sich folgendes: Bis zu einem Jahreseinkommen von 11.000 Euro zahlt man überhaupt keine Steuer, bisher waren das 10.000 Euro. Es ist in den einzelnen Tarifgruppen auch zu leichten Verschiebungen gekommen, so dass im Wesentlichen jeder ab 1. Jänner weniger Steuer zahlt. Ganz oben in der Tarifstufe hat man bisher den Spitzensteuersatz ab 51.000 Euro erreicht, den erreicht man jetzt ab 60.000 Euro.

"barrierefreies Steuerrecht"

Freak-Radio:  Was bringt die Steuerreform nun Menschen mit Behinderungen? Gibt es  „Zuckerl“ von denen Menschen mit Behinderungen besonders profitieren?

Franz Nagl, BMF: Die Steuerreform 2009 bringt für Menschen mit Behinderung keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen, mit einer großen Ausnahme: Das ist der Bereich der Kinderbetreuungskosten. In diesem Fall gibt es einen Freibetrag für behinderte Kinder für die erhöhte Kinderbeihilfe bezogen wird. Auf diesen würde ich gerne später noch eingehen, wenn wir uns den Bereich Kinderbetreuung anschauen.

Freak-Radio:  Könnten Sie unseren HörerInnen einen allgemeinen Überblick über die Steuerreform geben?

Franz Nagl, BMF: Ja. Im Rahmen der Steuerreform, den Tarif haben wir schon besprochen,  war der größte Brocken mit 2,3 Milliarden Euro Jahresauswirkung die Reformierung der Lohnsteuer-/Einkommenssteuertarife . Ein großer Bereich kommt den Familien zu Gute und macht ca. 510 Millionen Euro aus. Darunter fällt: Die Erhöhung der Kinderabsetzbeträge, die Erhöhung der Unterhaltsabsetzbeträge, es gibt einen neuen Kinderfreibetrag, die Kinderbetreuungskosten sind absetzbar.

Dies gilt speziell auch für Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund einer Behinderung. Der Arbeitgeber kann auch zur Kinderbetreuung einen steuerlich absetzbaren  Zuschuss leisten. Das ist der zweite große Bereich.

Der dritte Bereich ist die Absetzbarkeit von Geldspenden ab 2009. Dabei handelt es sich um Geldspenden im weitesten Sinne, wenn es um die Linderung menschlichen Leides geht. Diese werden absetzbar. Das soll ca. 100 Millionen Euro ausmachen. Weiters werden die Kirchenbeiträge bis zu 200 Euro im Jahr absetzbar, das waren bisher etwa 100 Euro, macht ca. 30 Millionen Euro aus. Auf andere Kleinigkeiten, wie z.B. Spezialbegünstigungen im Bereich des Managements die man streicht, möchte ich jetzt nicht genauer eingehen.

Mehr für die Kinder?

Freak-Radio:  Sie haben es bereits gesagt: Ein Schwerpunkt der Steuerreform 2009 war die Entlastung der Familien. Wie ist es mit den Betreuungskosten, die sich für ein Kind mit Behinderung ergeben?

Franz Nagl, BMF: Ich darf das gleich allgemein ausführen: Es muss sich dabei immer um ein Kind im Sinne des Paragraphen 106, Abs. 1 Einkommessteuergesetz handeln. Diesen Paragraphen kennt kein Mensch, aber darin steht folgendes:

Für dieses Kind muss dem Steuerpflichtigen oder seinem Partner oder Ehepartner der Kinder,- oder Unterhaltsabsetzbetrag zustehen. Das heißt, es muss Familienbeihilfe für mindestens 7 Monate bezogen werden, dann kommt das zum Tragen. Speziell zu den Kinderbetreuungskosten: Diese sind ab 2009 als außergewöhnliche Belastung bis zum Ende des Jahres, in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet, abschreibbar, wenn man mehr als sechs Monate für ein Kind Familienbeihilfe bezieht oder unterhaltspflichtig ist. Pro Kind sind so Kinderbetreuungskosten bis zu 2300 Euro absetzbar.

Unter reine Betreuungskosten fällt z.B.: Der Besuch des Kindergartens, der Besuch eines Horts, aber auch die Betreuung der Kinder durch pädagogisch qualifizierte Personen. Was da noch interessant ist: Wenn es sich hierbei um ein Kind mit schwererer Behinderung handelt, dann erhält man für dieses Kind erhöhte Familienbeihilfe. Dafür gibt es einen Freibetrag von 262 Euro pro Monat. Dieser soll eben den Mehraufwand aufgrund der Behinderung abdecken. Jetzt ist klargestellt, dass, wenn das Kind einen Kindergarten, eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht,  für dieses Kind zusätzlich zum Freibetrag von 262 Euro die Kostenvergütung  für die jeweilige  Einrichtung zusteht. 

Freak-Radio:  Zusammengefasst könnten wir sagen: Eine Steuerreform, über die sich einerseits die ArbeitnehmerInnen freuen können, besonders aber auch die Eltern.

Franz Nagl, BMF: Nicht nur die ArbeitnehmerInnen, auch Selbstständige, die Einkommensteuer bezahlen, können genauso die gleichen Begünstigungen in Anspruch nehmen.

Freak-Radio: Trotz dieser Verbesserungen wurden einige Punkte, die besonders für  Menschen mit Behinderungen von Belang sind, nicht berücksichtigt. Die ÖAR kritisiert beispielsweise, dass die Freibeträge für Menschen mit Behinderungen seit 20 Jahren nicht angehoben wurden. So z.B. der Freibetrag für den erhöhten Aufwand durch Behinderung. Oder der Pauschalbetrag für KFZ-Kosten. Beide Beträge sind seit 1987 unverändert.

Die Redaktion übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der obigen Informationen. Näheres finden Sie unter www.bmf.gv.at


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