Inhalt:
.Aktuelles:
Freak-Casters: Debora Maboya – Inklusion mit Comics und Animationsfilmen
Klicken Sie hier, um diese Folge zu hören!
In unserer heutigen Folge stellen wir euch Tai...
Wanted: Superassistenz – mit Monika Haider
Menschen mit Behinderungen wollen selbstbestimmt leben, dafür brauchen sie die Unterstützung von...
Minister Buchinger warnt vor "grauer Diskriminierung" im Pflichtschulbereich
Sozialminister Buchinger hat in einem Freak-Radio-Interview zu möglichen Diskriminierungen im Pflichtschulbereich Stellung genommen. Klar spricht er sich dafür aus, dass an die Pädagogischen Akademien auch Studierende mit Behinderungen aufgenommen werden.
Durch eine Verordnung dieses Jahres ist die Aufnahme von Menschen mit Bewegungsbehinderungen in Frage gestellt worden - ebenso die von Lehramtsinteressentinnen im Pflichtschulbereich, die mit Gebärdensprache kommunizieren.
Freak-Radio: Können Sie sich einen Lehrer im Rollstuhl oder eine Lehrerin, die in Gebärdensprache gehörlose Schüler unterrichtet, vorstellen?
Buchinger: Ja nicht nur vorstellen, ich denke, das ist eine Notwendigkeit, eine Verpflichtung des Bildungssystems! Und ich weiß mich hier unterstützt von meiner Kollegin Bundesministerin Schmied, die das ähnlich sieht.
Es ist ja so, dass der Bund die Verpflichtung hat, so wie private Arbeitgeber auch, eine Zahl von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, nämlich pro 25 einen behinderten Menschen einzustellen. Im Unterrichtsministerium, aber auch im Innenministerium ist diese Quote bei weitem nicht erfüllt! Dann ist es gerade gefordert, verstärkt Lehrpersonal mit Behinderung einzustellen.
Das wäre auch ein Beitrag für die Schüler und Schülerinnen, Integration einmal von der anderen Seite her zu lernen und auch die Lehrkraft, eine Respektsperson, als behindert zu erleben. Nicht so, wie es üblicherweise der Fall ist, die behinderte Person als Kollege/Kollegin zu erleben - und auch das wäre für den Reifeprozess, finde ich, sehr wertvoll.
Freak-Radio: Jetzt gibt es aber eine aktuelle Verordnung dieses Jahres, die für die Pädagogischen Hochschulen Dinge festhält, die eigentlich vom Gleichstellungsbegleitgesetz sonst herausgestrichen worden sind: Im § 3. (1) 2 ist etwa die Rede von »körperlich-motorischer Eignung für die Bachelorstudien zur Erlangung des Lehramtes für Volksschulen und für Sonderschulen« oder von der »für die Ausübung des Lehrberufes ... erforderliche Sprech- und Stimmleistung«
Halten Sie solche Passagen für sinnvoll?
Buchinger: Nein, ich halte das beim ersten Hinschauen jedenfalls für bedenklich! Ich kenne das nicht und würde dringend einladen, das an die Bundesministerin Schmied heranzutragen, wobei ich überzeugt bin, dass sie das von der Grundhaltung genauso sieht: Man muss alles tun, um Integration zu fördern. Und wenn - um bei der Stimmleistung zu bleiben, das durch die natürliche Stimmleistung nicht der Fall ist, dann gibt es mit ein bisschen Findigkeit von elektronischer Verstärkung bis zu bildlicher Ausdrucksweise auch auf andere Weise das Ziel zu erreichen, dass sich natürlich Lehrkräfte mit den Schülerinnen und Schülern verständigen müssen.
Also wenn es hier eine graue Diskriminierung über derart scheinbar wertneutrale Formulierungen gibt, muss man besonders sensibel sein!