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Rubrik: Freak Aktuell
25. Januar 2006

Mag. Herbert Haupt ist nun Bundesbehindertenanwalt

 

Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten.
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Als Anlaufstelle und Unterstützung für behinderte Menschen und deren Angehörige, wurde auch die

 

Mit 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungspaket in Kraft getreten. Dieses Gesetzespaket bringt ein Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in vielen Lebensbereichen mit sich und beinhaltet insbesondere:
· das neue Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz,
· eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz und
· eine Novelle zum Bundesbehindertengesetz.
Das Paket regelt das Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in vielen Rechtsbereichen, die sich in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes befinden.
Der Diskriminierungsschutz gilt für körperlich, geistig, psychisch behinderte oder sinnesbehinderte Menschen sowie deren Angehörige.
Mehr dazu unter folgenden Links:


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