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Wanted: Superassistenz – mit Evelyne Faye
Menschen mit Behinderungen wollen selbstbestimmt leben, dafür brauchen sie die Unterstützung von...
Sara Minkara: „Wir müssen mitentscheiden und schwierige Gespräche führen“
Im Rahmen der Zero-Konferenz 2024 führten wir ein Interview mit Sara Minkara, Sonderberaterin für...
In memoriam Erwin Riess
„Vom Rollstuhl aus sieht man die Welt aus der Froschperspektive“: Am 25.3.2023 verstarb der...
Mag. Herbert Haupt ist nun Bundesbehindertenanwalt
Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten.
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Als Anlaufstelle und Unterstützung für behinderte Menschen und deren Angehörige, wurde auch die
Mit 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungspaket in Kraft getreten. Dieses Gesetzespaket bringt ein Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in vielen Lebensbereichen mit sich und beinhaltet insbesondere:
· das neue Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz,
· eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz und
· eine Novelle zum Bundesbehindertengesetz.
Das Paket regelt das Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in vielen Rechtsbereichen, die sich in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes befinden.
Der Diskriminierungsschutz gilt für körperlich, geistig, psychisch behinderte oder sinnesbehinderte Menschen sowie deren Angehörige.
Mehr dazu unter folgenden Links: