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Rubrik: Lesen statt Hören
16. November 2003

Lehrer mit Behinderung

von Gerhard Wagner

Sprecher: Irmgard Kampas hat in Österreich die Lehramtsausbildung begonnen, in Frankreich bereits unterrichtet und hat dann erfahren, dass sie nicht unterrichten darf. Heute unterrichtet sie als Fremdsprachenlektorin. Sie hat Vergleiche aus anderen Staaten gesammelt:

Irmgard Kampas: Ich selbst habe, wie bereits erwähnt, in Frankreich als Fremdsprachenlektorin in einem Internat gearbeitet.
Ich würde daher zur rechtlichen Situation in Frankreich kommen. Den ersten Lehrer, der nicht sehen konnte und mit sehenden Kindern an einer Regelschule gearbeitet und unterrichtet hat, gab es in Frankreich seit 1956.
Ich habe dazu auf einer Ministeriumseite im Internet recherchiert, wie die Bedingungen sind. Es gibt einen Text, der die Zulassung zum Lehramtsstudium regelt. Ich möchte nicht auf Dinge wie französische oder EU-Staatsbürgerschaft eingehen, aber es gibt einen Punkt über »körperliche Eignung«. Hier gibt es einen Zusatztext, der die Bedingungen für Kandidaten mit Behinderungen regelt.
In diesem Text steht, was gemacht werden muss, damit Lehramtskandidaten mit Behinderung, die sich bewerben, ein gleichberechtigtes Verhältnis mit ihren nicht behinderten Kollegen haben. Dieses ist aufgeschlüsselt nach dem Grad der Behinderung (unter oder über 80%), dann blind, sehbehindert etc. Es wird rechtlich verlangt, dass sie sowohl eine technische Ausstattung oder menschliche Hilfe zur Verfügung gestellt bekommen, um sich in einem gleichberechtigten Verhältnis bewerben zu können.
Marie-Therese Wust macht in Frankreich gerade ein Lehramtsstudium für Deutsch. Was stehen ihr jetzt für Möglichkeiten offen, welche Karriere kann sie nach Abschluss ihres Studiums einschlagen?

Marie-Therese Wust: Wir arbeiten schon mit spezieller Ausstattung für blinde Menschen: Ein Computer mit Braillezeile, spezieller Software und Sprachausgabe, wo man alle Dateien auf Unterlagen oder Bücher scannen oder in Punktschrift bekommen können. Das hilft uns dabei, mit den anderen Studierenden mitzukommen. Wir haben auch Assistenz bei der Vorbereitung des Unterrichts oder in den Lehrveranstaltungen, vor allem wenn wir mit Bildern arbeiten oder wenn wir Kopien korrigieren müssen. Man liest uns das vor und beschreibt es uns.
Unter diesen Bedingungen können wir den Unterricht gut halten. Was die Aufsichtspflicht betrifft, hängt es von den Klassen ab. Wenn eine Klasse schwierig ist, wenn die Schüler stürmisch sind, kann ein Assistent geholt werden - auch bei den Prüfungen übrigens. Aber wir sind meistens selbständig und alleine in der Klasse tätig. Wenn die Klasse eine gute ist, können wir alleine unterrichten

Musik

Irmgard Kampas: In Großbritannien haben sich die Schüler an Lehrer mit Behinderungen gewöhnt. Dadurch, dass sie ihre Defizite methodisch oder mit Hilfen ausgleichen, bringen sie Innovation in den eigenen Unterricht und auch in die Schule.
So gibt es etwa Gebärdensprachdolmetscher bei gehörlosen Lehrern im Unterricht.


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