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Rubrik: Lesen statt Hören, Freak-MP3
08. Juni 2010

Inklusion und inklusive Bildung als ein Schwerpunkt des UN-Monitoring-Ausschusses

von Gerhard Wagner

Zweite Sitzung des Unabhängigen Monitoring-Ausschusses zur Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung: Gerhard Wagner spricht für Freak-Radio mit Marianne Schulze. Sie ist die Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses und unabhängige Menschenrechtskonsulentin.

Monitoring-Ausschuss im Parlament. Viele Menschen in vielen Farben, teilweise mit Rollstuhl kommen in den Saal.

Wie bei der Sitzung war auch hier der Themenschwerpunkt "Inklusive Bildung". Doch zunächst ging es um allgemeine Fragen zur Situation der Menschenrechte von behinderten Menschen in Österreich.
Diese Sendung können Sie auch nachhören: Bitte klicken Sie hier.

Freak-Radio, Gerhard Wagner: Die UN - Konvention ist ja ein wichtiger Meilenstein, nicht nur in Österreich, sondern in der ganzen Welt. Können Sie uns etwas über die Entstehung der Konvention und vor allem auch über ihre Umsetzung in Österreich berichten?

Marianne Schulze: Zwei große Fragen! Der Menschenrechtsschutz, den die allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 propagiert, ist ein sehr umfassender.

Gemäß der Menschenrechtserklärung aus dem Jahr 1948 werden die Menschenrechte von allen Menschen geschützt. Es soll jeder dieselben Chancen, dieselben Möglichkeiten haben, seine Ideen und seine Ideale zu verwirklichen.

Das Problem ist, dass die Antidiskriminierungsklausel in der Menschenrechtserklärung von 1948 viele Diskriminierungsgründe aufzählt, jedoch Beeinträchtigung beziehungsweise Behinderung nicht als Diskriminierungsgrund genannt ist. Das hat zur Konsequenz gehabt, dass die Menschenrechtsdokumente, die seither beschlossen wurden, Menschen mit Behinderungen konsequent ausgelassen haben.

Die Ausschließung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft hat sich also auch in den Menschenrechtsdokumenten der Vereinten Nationen widergespiegelt. Das hat sich erst 1989 geändert: Damals wurde die Kinderrechtskonvention beschlossen, die in einem eigenen Artikel über Kinder mit Behinderungen spricht und die auch eine Klausel gegen Diskriminierung hat, die Behinderungen explizit erwähnt.

Untersuchungen haben dann aber gezeigt, dass der Menschenrechtsschutz von Menschen mit Behinderungen nur wegen dieser Klausel in der Kinderrechtskonvention nicht wirklich verbessert hat. Das war ein Grund, warum einige Mitglieder der Vereinten Nationen gesagt haben: Da muss sich was ändern, da braucht es einen expliziten Schutz, da braucht es auch eine rechtliche Handhabe, um klar zu stellen, dass Menschen mit Behinderungen völlig selbstverständlich zu allen Menschenrechten Zugang haben.

Es hat einige Initiativen gegeben, gerade auch in den 1980er- und 1990er-Jahren, als die UNO mehrere Schwerpunkt-Aktionen gesetzt hat. So folgte einem Schwerpunktjahr ein Jahrzehnt, wo sie Menschen mit Behinderungen in den Fokus genommen hat. Am Ende dieses Prozesses wurde dann doch noch beschlossen, eine eigene Konvention zu schreiben.

Denn die Vereinten Nationen haben einige thematische Konventionen zu Menschenrechten: Eine Kinderrechts-Konvention, eine Frauenrechts-Konvention, eine Konvention gegen Folter, auch eine Konvention gegen Rassismus. Dann eine Konvention über die politischen Rechte. Zum Beispiel Meinungsfreiheit, das Recht auf eine faires Verfahren und eine Konvention über "wirtschaftliche Menschenrechte", wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, das Recht auf Arbeit, das Recht auf Gesundheitsversorgung.

Nun gliedert sich diese Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderungen in eine Kette von wichtigen Menschenrechtsdokumenten ein und stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen alle Menschenrechte leben können müssen.

Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen formuliert Menschenrechte in einer inklusiven und barrierefreien Art. Damit soll ein entschiedener Beitrag dazu geleistet werden, dass Menschen mit Behinderungen wesentlich selbstverständlicher Teil der gesellschaftspolitischen Mitte werden.

Freak-Radio: Das bedeutet also, dass die UNO diese Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ganz explizit als einen Teil der Menschenrechte sieht?

Marianne Schulze: Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergänzt die bereits bestehenden Menschenrechtskonventionen, indem sie klipp und klar formuliert:

Menschenrechte müssen barrierefrei und inklusiv gestaltet sein, um sicher zu stellen, dass gerade auch Menschen mit Behinderungen, die aus Sicht der UNO zu jener Gruppe in der Gesellschaft zählen, deren Rechte wesentlich häufiger verletzt werden als die Menschenrechte von anderen Bevölkerungsgruppen. Hier soll sicher gestellt werden, dass sie Zugang zu allen Menschenrechten haben.

Freak-Radio: Noch ein kleiner Exkurs, bevor ich zu Österreich komme. Welche Stelle de UNO und wo ist jetzt für diese Konvention verantwortlich?

Marianne Schulze: Die Vereinten Nationen haben ein mehrschichtiges System in der Umsetzung von Menschenrechtskonventionen. Zum Einen gibt es Bemühungen innerhalb der Verwaltung der Vereinten Nationen - es gibt hier ein eigenes Sekretariat für die Umsetzung der Konvention, die sich nicht nur an die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen richtet, sondern gerade auch an die Vereinten Nationen intern.

Das heißt, als Konsequenz der Konvention versuchen die Vereinten Nationen jetzt sicher zu stellen, dass die Vereinten Nationen barrierefrei sind und dass mehr Menschen mit Behinderungen für die Vereinten Nationen arbeiten. Ich glaube, das ist auch ein wichtiges Signal an die Mitgliedstaaten, dass das Selbstverständnis von Inklusion und Barrierefreiheit auch von den Vereinten Nationen gelebt wird.

Ein anderes wichtiges Gremium ist ein ExpertInnen-Gremium in Genf, das mehrfach im Jahr zusammen tritt, um die Menschenrechtssituation von Menschen mit Behinderungen in den einzelnen Ländern zu überprüfen, die die Konvention bereits in ihre Gesetzgebung übernommen haben. Das sind derzeit zwölf Personen, von denen die Mehrheit selbst eine Behinderung hat, die aus allen fünf Kontinenten stammen und von denen viele eine langjährige berufliche Erfahrung in der Frage von Inklusion und Barrierefreiheit haben.

Dieses Gremium ist eben dafür zuständig, einen Bericht zum Beispiel aus einem Mitgliedsland wie Österreich zu lesen, zu kommentieren, kritisch zu hinterfragen und danach auch eine Stellungnahme darüber abzugeben, wie die Situation in Österreich eingeschätzt wird.

Freak-Radio: Österreich hat die Konvention 2008 beschlossen und nicht nur die Konvention, sondern auch ein Zusatzprotokoll - und hat damit auch gewisse Verpflichtungen übernommen. Jetzt komme ich zum zweiten Teil meiner eingangs gestellten Frage: Wie wird das jetzt in Österreich umgesetzt und welche Rolle spielen Sie bei dieser Umsetzung?

Marianne Schulze: Die österreichische Regierung hat sich im Frühjahr 2008 entschlossen, eine Empfehlung an das Parlament zu geben, dass die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert werden soll. Ratifikation bedeutet: die Übertragung in den Teil der nationalen Gesetzgebung. Das ist ein Akt, der in Österreich durch das Parlament vorgenommen wird.

Das österreichische Parlament hat im Juli 2008 eben diese Ratifizierung vorgenommen: Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Zustimmung des österreichischen Parlaments bekommen und ist in einem Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. In weiterer Folge ist dann ein Dokument bei den Vereinten Nationen hinterlegt worden, mit dem Österreich auch an die Vereinten Nationen gemeldet hat:

Ja, wir möchten Mitglied dieser Konvention sein, die Ratifikationsurkunde wurde am 26. Oktober 2008 hinterlegt. Das ist also das Datum, mit dem die Konvention in Österreich in Kraft getreten und für die österreichische Regierung verbindlich geworden ist. Seit dieser Zeit sollte die österreichische Regierung keine Akte mehr setzen, keine Gesetze mehr beschließen, keine Verordnungen mehr erlassen, die der Konvention widersprechen, die also Menschen mit Behinderungen aus gesellschaftspolitischen Bereichen ausschließen würde.

Parallel zur Ratifizierung der Konvention hat die österreichische Regierung einen Änderungsbedarf gesehen. Das war die Frage. Wer überwacht die Einhaltung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen? In Österreich gab es für die Einhaltung dieser Zwecke kein adaequates Gremium.

Daher wurde beschlossen, einen Monitoring-Ausschuss einzurichten. Dieser ist konstruiert als ein Beratungsgremium des Bundes-Behinderten-Beirates.

Der Monitoring-Ausschuss hat sieben Mitglieder, die alle von der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation - das ist der Dachverband der österreichischen Behindertenorganisationen - nominiert werden. Vier der Mitglieder sind von der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation direkt nominiert, ein Mitglied ist aus dem Bereich der Wissenschaft, ein Mitglied ist aus dem Bereich der allgemeinen Menschenrechte und das siebte Mitglied ist eine Expertin und ein Experte aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Für die sieben Mitglieder gibt es dann auch jeweils ein Ersatzmitglied, also insgesamt vierzehn Personen, die alle von der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation nominiert wurden und dann vom zuständigen Minister für Soziales bestellt wurden.

Der Monitoring-Ausschuss ist ein unabhängiges und weisungsfreies Gremium. Der Monitoring-Ausschuss muss also auf niemanden hören und keine Interessen berücksichtigen - außer das zentrale Interesse, die Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu überwachen und kritisch zu kommentieren.

Die Mitglieder des Monitoring-Ausschusses arbeiten alle ehrenamtlich. Sie werden nicht bezahlt, auch nicht durch eine Aufwandsentschädigung. Das ist einer der Kritikpunkte, die der Monitoring-Ausschuss auch an dieser Konstruktion hat. Die Vereinten Nationen sehen für Überwachungsgremien, so wie es der Monitoring-Ausschuss ist, auch eine finanzielle Unabhängigkeit vor. Die ist im Falle des Monitoring-Ausschusses nicht gegeben.

Ein anderes Problem ist zum Beispiel auch, dass die Konvention selbst von Inklusion spricht, diese Inklusion auch für das Gremium gelten sollte und der Monitoring-Ausschuss daher nicht in einem Fach-Ministerium untergebracht werden sollte, sondern wesentlich näher an der gesellschaftspolitischen Mitte, etwa beim Parlament eingerichtet wäre. Das gesagt habend, möchte ich betonend, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Monitoring-Ausschuss und dem Parlament exzellent ist.

Freak-Radio: Darf ich einwerfen? Näher beim Parlament: Würde bedeuten: so wie zum Beispiel die Volksanwälte?

Marianne Schulze: Ja, genau!

Freak-Radio: Jetzt kommen wir zu Ihnen: Sie sind ja die Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses. Wie sind Sie dazu gekommen. Sind Sie eine der Nominierten gewesen und dann gewählt worden?

Marianne Schulze: Genau.

Freak-Radio: Können Sie uns ein bisschen etwas über ihre Lebensgeschichte sagen? Ein kurzes Portrait, eine kurze Selbstvorstellung, damit sich die Hörerinnen und Hörer vorstellen können, wer Sie sind?

Marianne Schulze: Also, ich bin die Tochter einer australischen Staatsbürgerin und eines österreichischen Staatsbürgers, das heißt eine australisch-österreichische Mischung. Ich bin in Teilen in Österreich und in Teilen in Australien aufgewachsen, bin in beiden Ländern zur Schule gegangen und hatte dann auch das große Glück, in beiden Ländern studieren zu können.

Ich habe ein Studium der Rechtswissenschaften in Österreich abgeschlossen, habe dazwischen einige Berufserfahrung auch im Ausland sammeln können. Ich habe schon zum Schwerpunkt Menschenrechte unter anderem auch in der Volksrepublik China gearbeitet. Ich habe dann in weiterer Folge eine Zusatzausbildung gemacht, einen Master für Internationale Menschenrechte, den ich mit einem großzügigem Stipendium der Vereinigten Staaten von Amerika in der Nähe von Chicago absolviert habe.

Ich bin danach in ein Praktikum gestolpert, das die Beobachtung der Vereinten Nationen in Menschenrechtsfragen, konkret der Nationalversammlung zum Inhalt hatte. Im Kontext dieses Praktikums, in dem die wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte, also zum Beispiel das Recht auf Nahrung oder das Recht auf Arbeit im Blickpunkt standen, bin ich gebeten worden, die vierte Verhandlungsrunde der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu beobachten und kritisch zu analysieren.

Aus diesem Engagement ist dann ein Serienengagement geworden. Ich habe dann auch die fünfte Verhandlungsrunde für diese Organisation beobachtet. Ich bin in der sechsten Verhandlungsrunde für Berichtszwecke eingesetzt worden und danach von einer Plattform, die zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Entwicklungszusammenarbeit arbeitet, gebeten worden, mich konkret für eine Bestimmung in der Konvention zu engagieren, die sicher stellt, dass Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit inkludiert sind. Das ist jetzt der Artikel 32 der Konvention.

Freak-Radio: Da drängt sich für mich jetzt eine Frage auf: Sie haben also schon, bevor Sie das gemacht haben, mit den Vereinten Nationen etwas zu tun gehabt. Da Sie ja schon in einigen anderen Ländern waren, den Vereinigten Staaten, Australien und China, sind Ihnen da - gut, sie waren damals noch nicht fokussiert auf Menschen mit Behinderungen alleine - sind Ihnen da fundamentale Unterschiede im Bewusstsein, im Vergleich zu Österreich, aufgefallen?

Marianne Schulze: Also in Australien habe ich - zumindest, was die physische Barrierefreiheit betrifft - das Gefühl, dass die Maßnahmen früher eingesetzt haben und auch konsequenter durchgeführt worden sind. In den USA merkt man den "American Disabilities Act" sehr deutlich, nicht nur in der Frage der physischen Barrierefreiheit, sondern vor allem auch in der Frage der sozialen Barrierefreiheit.

Ich habe gerade im amerikanischen Mittelwesten, wo ich studiert habe, das Gefühl gehabt, dass Menschen mit Behinderungen - und gerade auch schwereren Behinderungen - wesentlich mehr in der Öffentlichkeit in der Öffentlichkeit präsent sind, als sie in Zentraleuropa präsent sind.

Freak-Radio: Jetzt würde ich ganz gerne zu einzelnen Punkten kommen. Wir haben einen Mitarbeiter bei Freak-Radio, der hat eine Sachwalterschaft, allerdings nur mehr im Bereich des persönlichen Vermögens, weil er eine Lernbehinderung hat.

Bevor eine relativ versteckte Regelung gekommen ist, denn niemand erwartet sich etwas zur Sachwalterschaft in einem Budget-Begleitgesetz, hat er schon kritisiert, wenn er etwas arbeitet und wenn er sich etwas dazu verdient, dann muss er eine Art Steuer, eine Abgabe, an den Sachwalter zahlen von drei Prozent, von dem, was er im Jahr verdient und nochmals eine vom gesamten Vermögen. Das war schon störend genug. Jetzt kommt von dem ganzen noch einmal eine Gebühr vom Gericht dazu.

Sie haben schon vorher angesprochen, dass das Parlament sich selbst gebunden hat, an die UN-Konvention. Aber Sie haben auch schon kritisiert, dass es im Budget-Begleitgesetz nicht passiert ist. Was haben Sie damals kritisiert?

Marianne Schulze: Die Regierung hat also in dem Budget-Begleitgesetz beschlossen, dass es Gerichtsgebühren für die Frage von Sachwalterschaft gibt. Das ist im Lichte der UN - Konvention mehrfach problematisch:

Das Eine ist die mangelnde Transparenz. Denn das hat im Vorhinein niemand gewusst. Das Zweite ist die mangelnde oder nicht vorhanden Konsultation von Menschen mit Behinderungen, die der Konvention widerspricht. Die Konvention legt Inklusion so aus, dass Menschen mit Behinderungen in Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört werden müssen.

Die Konvention legt ein sehr strenges Maß an und spricht nicht davon, dass die Regierung das kann, darf oder soll, sondern sie sagt, sie muss! Und dann ist da noch das ganz große Problem, dass Menschen mit Behinderungen, die einen Sachwalter oder eine Sachwalterin haben, eine Bevölkerungsgruppe finanziell belastet wird, die es ökonomisch sowieso schon nicht so leicht hat.

Eine Nebenschiene wäre hier noch zu kritisieren: Dass die Sachwalterschaft im Lichte der Konvention problematisch ist und eine Verstärkung der Sachwalterschaft oder eine größere Etablierung in den Strukturen etwa in Form einer Gebühr, definitiv der Konvention widerspricht. So wie die ökonomische Belastung von Menschen mit Behinderungen sowieso problematisch ist im Sinne der Konvention.

Freak-Radio: Ich würde gerne aus unseren Erfahrungen - wir haben einige Beiträge zum Thema Sachwalterschaft gemacht - berichten. Es war ja bis vor drei Jahren so, dass ein Sachwalter - Rechtsanwälte, meistens waren das Juristen, selten der Verein für Sachwalterschaft - bis zu tausend besachwaltete Menschen gehabt hat.

Das ist kritisiert worden als ein Zustand, der eigentlich nicht dem Geist der Sachwalterschaft des Gesetzgebers entsprochen und schon gar nicht dem Zugang von Selbstbestimmt Leben Initiativen oder von Gleichstellungsgesetzen oder der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Der wurde dann abgeschafft und ist meines Wissens nach im Budget-Begleitgesetz dann aber wieder eingeführt worden. Und vielleicht noch einmal zur Sachwalterschaft als ganzes: Es ist natürlich ein sehr großer Eingriff in die Privatsphäre.

Wir haben Fälle gehabt von Sachwalterschaften, die wieder aufgehoben worden sind, dann sind aber irreparable Dinge passiert wie zum Beispiel das Auflösen einer Rechtsschutzversicherung, die dann erst unter viel größeren Schwierigkeiten wieder eingeführt werden konnte. Oder das Auflösen eines Familiengrabes, das dann unwiederbringbar weg gewesen ist.

Natürlich funktionieren viele Sachwalterschaften problemlos, aber es gibt eben auch problematische Sachwalterschaften, in denen es auch schwierig ist, einzugreifen. Die Betroffenen haben ja hier wenig Rechte und Angehörige oder Aussenstehende ebenso. Wie würde denn die Lösung aussehen, die Sie von Seiten des Monitoring-Ausschusses dem entgegen setzen wollen?

Marianne Schulze: Der Monitoring-Ausschuss würde dem nicht etwas entgegen setzen, was er selbst "erfinden" würde. Der Monitoring-Ausschuss unterstützt definitiv die Forderung der Konvention, die da lautet:

Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen und diese in allen Facetten massiv zu stärken: Dass die Interessen, die Rechte, die Anliegen von selbst Betroffenen auch selbst vertreten werden können. Die Konvention sieht für jene Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre eigenen Interessen zu formulieren - sei es aus Kommunikationsschwierigkeiten, sei es weil sie intellektuell Schwierigkeiten haben - vor, dass es eine Unterstützung gibt, und zwar eine Unterstützung, die in ganz engem Dialog mit den betroffenen Personen steht und diese Personen stärkt und ihnen die Möglichkeit gibt, zum absoluten Maximum ihre eigene Meinung kund zu tun, ihre Interessen, ihre Bedürfnisse zu artikulieren und dass diesen Bedürfnissen entsprechend Handlungen gesetzt werden.

Das braucht Zeit um ein Unterstützungs-Netzwerk aufzubauen, aber ich glaube, dass wir uns diese Zeit nehmen müssen, weil wir es Menschen schuldig sind, dass sie selbstbestimmt leben können.

Nur indem wir uns die Zeit nehmen und diese Investition in menschliche Beziehungen auch tätigen, können wir den Paradigmenwechsel vom Objekt, dass besachwaltet oder fremdbestimmt wird hin zu einer Gleichberechtigung zwischen Menschen, die ihre Rechte gleichberechtigt verwirklichen können, schaffen.

Freak-Radio: Ich möchte nochmals versuchen, es ganz konkret herauszubekommen: Könnte man sagen, der Weg ginge dann von der juristischen Verwaltung von Menschen hin zu eher sozialer Beratung, Hilfestellung und Unterstützung? Könnte man das so sagen?

Marianne Schulze: Es ist definitiv so. Wenn man Selbstbestimmung verwirklichen möchte für Menschen, die in einem sehr bürokratisch dominierten System "betreut" worden sind und wenn man es hin zu einem Fokus auf Selbstbestimmung transformieren will, der das Individuum im Zentrum hat, dann muss es zu einer Schwerpunktverschiebung kommen: weg von der Bürokratie hin zu einem sozialen Netz. Damit muss definitiv die bürokratisch-administrative-juristische Seite an Gewicht verlieren, um dem sozialen Netzwerk der Umgebung Raum zu geben, die Selbstbestimmung zu unterstützen und zu verwirklichen.

Freak-Radio: Kommen wir zum Thema Bildung. Das stand gestern, am 28. April 2010, im Zentrum der öffentlichen Sitzung des öffentlichen Monitoring-Ausschusses im Parlament. Was ist die Hauptzielrichtung dessen, was Sie gestern vorgestellt haben?

Marianne Schulze: Der Monitoring-Ausschuss hat festgestellt, dass die österreichische Regierung seit der Ratifizierung der Konvention vor 18 Monaten noch keine Diskussion darüber geführt hat, wie das österreichische Bildungssystem inklusiv gestaltet werden kann.

Die Konvention schreibt vor, dass sich Inklusion als Grundprinzip, als Recht, auch im Bereich Bildung manifestieren muss. Alle Menschen müssen daher zu einem Bildungssystem barrierefrei Zugang haben.

Gemäß der Konvention bedeutet das, dass es keine separaten Bildungseinrichtungen geben darf, die nur darauf abstellen, Personen mit einem bestimmten Merkmal, wie zum Beispiel Beeinträchtigungen oder Behinderungen, gesondert zu unterrichten.

Daher ist es notwendig, dass das Bildungssystem in Österreich in den Grundfesten reformiert wird, um sicher zu stellen, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, natürlich aber auch anderen Personen, die aus dem Bildungssystem ausgeschlossen werden, inklusiv gestaltet wird.

Das Bildungssystem, das die Konvention vor Augen hat, ist eines, das im Vorschulalter ansetzt (frühkindliche Erziehung) bis hin zu Weiterbildung in all ihren Facetten. Lebenslanges Lernen ist das Bildungskonzept, das der Konvention zu Grunde liegt. In Österreich gibt es derzeit einige separate Einrichtungen. Die bekanntesten sind sicher die Sonderschulen. Aber auch die Sonderpädagogischen Zentren sind ein Symbol eines Systems, welches zweigleisig fährt. Diese Zweigleisigkeit muss gemäß der Konvention aufgehoben werden. Auch weil Bildung so ein zentraler Schlüssel ist:

Um sicherzustellen, dass es Chancengleichheit gibt, um sicher zu stellen, dass Menschen in der gesellschaftspolitischen Mitte partizipieren können, dass sie so Teil des englisch umschriebenen "Mainstreams" sein können, hat der Monitoring-Ausschuss diese wichtige Frage in den Mittelpunkt einer öffentlichen Sitzung gestellt. Auch um zu gewährleisten, dass diese wichtige Stellungnahme von Betroffenen kommentiert werden kann, dass Experten und Expertinnen in eigener Sache ihre Anliegen einbringen können und wir sicher stellen können, dass hier eine Stellungnahme zustande kommt, die zum einen die Konvention und ihre Rechte korrekt wieder gibt, die aber auch auf die österreichische Situation Bezug nimmt, mit einer Perspektive, die von Menschen mit Behinderungen selbst gestaltet ist.

Freak-Radio: Ehe ich auf den Bereich der Sonderschulen komme, die Sie ja gerade angesprochen haben und die ja gestern im Zentrum der Diskussion gestanden sind, noch eine andere Frage: Sie haben vorher das lebenslange Lernen auch als eines der Prinzipien angesprochen. Kommt das explizit auch vor?

Marianne Schulze: Das lebenslange Lernen kommt in der Konvention nicht explizit vor. Es wird der Begriff der Bildung verwendet. Aber so wie der Begriff der Bildung verwendet wird, ist klar, dass damit auch der Prozess des lebenslangen Lernens gemeint ist.

Was mir wichtig ist, ist zu sagen, dass die Konvention auch die informelleren Formen von Bildung, wie zum Beispiel Sport und Freizeit, ganz klar anspricht. Die Konvention steht ja im Kontext anderer Menschenrechtskonventionen und es gibt das Recht auf Bildung auch im Pakt für wirtschaftliche und soziale Rechte aus 1966, den Österreich 1978 ratifiziert hat.

Diese Bestimmung auf das Recht auf Bildung ist von den Experten und Expertinnen in Genf bereits interpretiert worden. Auch aus dieser Interpretation kann man lebenslanges Lernen als das Bildungskonzept, das der Konvention zu Grunde liegt, verstehen.

Freak-Radio: Ich frage das nämlich deshalb, weil ein Betroffener, der offensichtlich eine Lernbehinderung gehabt hat, auch explizit angesprochen hat. Ich glaube, dass das für Menschen mit Lernbehinderungen besonders wichtig ist, dass sie das Recht haben, sich ständig weiterzubilden. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass Menschen mit Lernbehinderung sehr sehr viel lernen können, aber dass sie manchmal ein bisschen länger brauchen. Aber dann können sie es auch. Deshalb habe ich nachgefragt.

Jetzt eine provokante Frage: Weil Sie gesagt haben, es soll niemand aus dem Bildungssystem ausgesondert werden. Würde das aber nicht auch bedeuten, dass wir die Separation der Bildung ganz allgemein zwischen Hauptschule und AHS eigentlich betroffen sein sollte? Denn das ist ja auch eine Segregation, ein Ausschluss einer Gruppe aus einer anderen, aufgehängt nicht an einer Behinderung, aber an etwas ähnlichem. Weniger Lernschwierigkeit - mehr Lernschwierigkeit. Was sagen Sie dazu?

Marianne Schulze: Der Monitoring-Ausschuss ist grundsätzlich einmal für die Verwirklichung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zuständig. Daher wird Inklusion aus der Perspektive der Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen formuliert. Ganz klar ist aber, wenn wir den Begriff der sozialen Barrieren ernst nehmen, den die Konvention postuliert, dass dann auch andere Bevölkerungsgruppen in den Inklusions-Begriff hineingenommen werden müssen.

Und dieser sollte das österreichische Bildungssystem aus menschenrechtlicher Sicht heraus prägen. Damit ist natürlich auch eine Segregation in Schultypen innerhalb des Regelschulwesens in Frage gestellt.

Es ist gar keine Frage, dass menschenrechtlich gesehen, eine Aufsplitterung, die vor allem auch soziale und ökonomische Faktoren hat, den Menschenrechten, und vor allem dem Anspruch auf Chancengleichheit widerspricht.

Der Monitoring-Ausschuss hat im Entwurf der Stellungnahme, in Randzahl 27 auch festgehalten: Das Bekenntnis zum Grundprinzip der Diversität und die Abschaffung von sozialen Barrieren sind aus menschenrechtlicher Sicht ein klarer Auftrag, den sozialen, kulturellen und sozio-ökonomischen Barrieren im Bereich Bildung grundsätzlich entgegen zu wirken.

Freak-Radio: Jetzt möchte ich nochmals auf die Sonderschulen zurückkommen, oder umgekehrt, auf die Integration. In Österreich gibt es ja schon relativ lange die Integration, seit dem Unterrichtsminister Scholten, der sie eingeführt hat, das sind jetzt schon mehr als fünfzehn Jahre. Man hat aber festgestellt, dass die Zahl der Integrationskinder und der Sonderschulkinder relativ gleich geblieben ist.

Die Zahl der Sonderschulen liegt bei etwa fünfzig Prozent, die Zahl der Integrationsschulen liegt ebenso bei etwa fünfzig Prozent. Das möchte der Monitoring-Ausschuss geändert haben. In welche Richtung möchte der Monitoring-Ausschuss das geändert haben, in Richtung Ganzabschaffung der Sonderschulen und nur noch Integrationsklassen? Oder ist das zu vereinfacht gesagt?

Marianne Schulze: Lassen Sie mich klar stellen, dass es nicht der Monitoring-Ausschuss ist, der fordert. Es ist die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die das Prinzip der Inklusion für alle Lebensbereiche, so auch den Bildungsbereich fordert.

Es ist die österreichische Regierung und das österreichische Parlament, die gesagt haben, dass sie diese Prinzipien einhalten wollen. Der Monitoring-Ausschuss hat lediglich die Aufgabe, aufzuzeigen, in welchen Bereichen die Inklusion mangelhaft ist. Die Konvention sagt also, Inklusion in allen Lebensbereichen, so auch im Bildungsbereich.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass das Bildungssystem als Ganzes auch inklusiv ist. Zweifelsohne gibt es in Österreich schon vielfältige Bemühungen, Menschen mit Behinderungen, vor allem Kinder mit Behinderungen, in das Regelschulsystem zu integrieren. Der Knackpunkt ist aber: Das sind einzelne Versuche! Es gibt eine Parallelsystem - es gibt Sonderschulen, es gibt Sonderpädagogische Zentren. Obwohl die Bemühungen in vielen Bereichen groß und anerkennungswürdig sind, sind sie auf Integration gestellt und damit entsprechen sie nicht dem Prinzip der Inklusion.

Die Schwierigkeit ist die, wenn man bei einem System, das auf Separation abzielt, ein wenig herumdoktert und ein wenig hier verbessert und versucht, da ein bisschen einen Schulversuch zu machen, und dort ein bisschen eine Schulung in Richtung Integration zu machen, dass man das Ziel der Inklusion nicht erreichen wird können.

Es geht um den grundsätzlichen Wandel, nicht das System in den Mittelpunkt zu stellen, sondern den einzelnen Lernenden. Da, glaube ich, wird es mit Schulversuchen und einer Erweiterung von Integrationsklassen schwierig sein - ich wage zu behaupten, unmöglich - sein, das Prinzip der Inklusion zu verwirklichen.

Aus diesem Grund wird es ohne einen radikalen Bruch mit dem momentanen System nicht möglich sein, das Prinzip der Inklusion zu verwirklichen. Wenn wir nicht versuchen, ein ganz neues Reißbrett zu nehmen und auf diesem Reißbrett ein System zu gestalten, das sicher stellt, dass Menschen mit ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen, also eine Person mit einer Lernschwierigkeit und eine Person die hochbegabt ist, miteinander lernen können - und das ist das Szenario, das die Konvention vorsieht - dann werden wir die Zielsetzungen der Konvention und die Verpflichtungen, die Österreich vor Monaten eingegangen ist, verfehlen.

Freak-Radio: Da möchte ich etwas ins Detail gehen: Was Sie gerade angesprochen haben, den oder die Einzelne(n) mit ihren Bedürfnissen zu fördern, das heißt in der Pädagogik "Individualisierung" beziehungsweise auch "Differenzierung", wenn verschiedene und unterschiedliche Begabungen und Schwächen da sind. Das ist ein Modell, welches, sagt zumindest der Pisa-Studie, in den nordischen Staaten erfolgreich verwirklicht wird.

Heute ist der Außenminister in einer anderen Funktion in Finnland und lässt sich das System der Individualisierung und Differenzierung erklären. Jetzt würde ich gerne mit diesen zwei Begriffen Individualisierung und Differenzierung, die mir gerade auch im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen sehr wichtig erscheinen, nochmals genauer nachschauen:

Auch im Hinblick auf Stellungnahmen, die gestern im Monitoring-Ausschuss geäußert worden sind. Es gibt ja Kulturtechniken für bestimmte Menschen mit Behinderungen, die für sie, ich will ja nicht sagen lebenswichtig sind, aber die sehr wichtig sind, um gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben: etwal bei sinnesbehinderten Menschen, bei blinden Menschen, dass sie die Brailleschrift lernen, dass sie Mobilitäts-Training haben, dass sie sich auch im Raum zurecht finden können. Oder bei gehörlosen Menschen, dass sie die Gebärdensprache lernen.

Hat sich ihr Gremium auch dazu geäußert, wie sich diese Individualisierung und Differenzierung von diesen Gruppen in einem Schulsystem, abseits von Sonderschulen, auch zur Geltung kommen könnte?

Marianne Schulze: Das ist eine schwierige Frage, nicht weil es nicht schon praktische Beispiele zur Genüge gäbe, wie man Inklusion mit personenzentriertem Fokus umsetzen könnte. Es ist eine Grauzone für den Monitoring-Ausschuss, Handlungsanleitungen zu geben, wie Dinge umgesetzt werden müssen.

Ich glaube, im momentanen Stadium ist es die Aufgabe des Monitoring-Ausschusses, kritisch zu hinterfragen, wie die Konvention umgesetzt wird, beziehungsweise aufzuzeigen, wenn sie überhaupt nicht umgesetzt wird. Wiewohl das eine Grauzone ist, ist es wichtig, dass man die Grenze erkennt und sagt, die konkrete Umsetzung ist Aufgabe der Regierung und die Verantwortung für Ideen zur Umsetzung muss man auch ganz klar bei der Regierung lassen.

Natürlich ist die Versuchung groß, gerade für jemanden wie mich, aber auch für viele Kollegen und Kolleginnen im Ausschuss, die andere Modelle kennen, die die Studien kennen, die belegen, wie viel hilfreicher personenzentrierte Systeme sind. Die auch wissen, dass ein integratives Schulsystem wesentlich billiger ist als ein segregierendes Schulsystem.

Da ist die Versuchung sehr groß, eine Stellungnahme zu schreiben und zur Hälfte darüber zu berichten, wie es denn gehen könnte. Aber ich halte es für wichtig, dass man die Rollen auseinander hält. Wir bemühen uns daher, trotz aller Verlockungen, in der Stellungnahme darauf nicht wirklich einzugehen.

Freak-Radio: Ich habe das daher gefragt, weil Sie gerade gesagt haben, das System werde billiger mit Inklusion, und Gegner dieser Inklusion schon beginnen, mit Argumenten wie: "Ja, da soll alles billiger werden, da wird halt nur die Sonderschule abgeschafft und dann wird irgendwie "Inklusion" gemacht - aber die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen werden dann unter den Tisch fallen, die werden die notwendigsten Dinge, die sie fürs Leben brauchen, nicht mehr kriegen..."

Das gilt nicht nur für die Gruppe der Menschen mit Sinnesbehinderungen, sondern besonders für Eltern von Kinder mit Lernbehinderungen, die sagen: "Wie wird das denn sein? Jetzt kommen die Kinder in eine Schule und kriegen ihre Bedürfnisse nicht mehr erfüllt und es wird das absolute Chaos sein. Es wird gespart und damit hat sich die Geschichte!"

Ich möchte dazu fügen, das sind Argumente, die von außen kommen. ich selbst habe schon vor dreizehn Jahren eine Sendung über einen autistischen Buben in einer Volksschule gemacht, was der alles für tolle Sachen könnte und wie gut gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern funktioniert hat.

Meine Frage: Wenn Sie das jetzt leer lassen, setzen Sie sich nicht der Gefahr aus, dass man dann so etwas anderes hinein interpretieren kann?

Marianne Schulze: Natürlich ist die Gefahr groß und die E-Mails und Anrufe, die ich in meiner Funktion als Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses in den letzten Tagen bekommen habe, bestätigen das: Dass Menschen sich nur darauf fokussieren, dass die Abschaffung der Sonderschule gefordert wird. Sie sehen da das große Loch und sehen in diesem großen Loch die Bedürfnisse der eigenen Kinder nicht erfüllt.

Ich glaube aber, dass wir durch die Diskussion - und das muss eine breite Diskussion sein darüber, was bedeutet Inklusion und was bedeutet die Unterstützung von Kindern, um auf die Grundschule abzustellen und was bedeutet aber auch die Unterstützung von Kindern mit Behinderungen im Bildungswesen?

Um diese Debatte werden wir nicht herumkommen, da wird es viele Menschen geben, die aus verschiedensten Gründen ein großes Loch sehen, in dem es dann wesentlich weniger gibt als in der separierten Sonderschule. Ich sehe aber keinen Weg daran vorbei, dieses Loch ein wenig entstehen zu lassen, um sicher zu stellen, dass wirklich alle, die an einer Umgestaltung dieses Systems beteiligt sein müssen, sich daran auch tatsächlich beteiligen.

Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, hier eine Marschroute vorzugeben, die schwerpunktmäßig dann von einem Monitoring-Ausschuss postuliert wird, weil ja dann all jene, die Umsetzung dann tatsächlich vollführen müssen, vom Diskussionsprozess ausgeschlossen wären, die Konklusion des Monitoring-Ausschusses verständlicherweise zurückweisen würden, weil sie an diesem Prozess auch nicht beteiligt waren.

Was die Beiträge von Menschen, die da jetzt das große Loch sehen, deutlich machen, ist, wie groß die Ignoranz gegenüber dem Konzept der Inklusion ist, wie viel Aufhol-Bedarf es da an Bewusstseinsbildung tatsächlich gibt... Und an konkreter Information, um sicher zu stellen, dass das Konzept Inklusion verstanden wird und dass wir alle vom selben Inklusions-Konzept sprechen, wenn wir den Terminus "Inklusion" in den Mund nehmen.

Und da gibt es einen massiven Aufhol-Bedarf in allen Bereichen.

Weil wir im Bereich Bildung sind: Da hat es vor einigen Wochen eine Diskussion zu einem ganz anderem Thema gegeben. Es hat ein Universitätsprofessor durchaus flapsig im Tonfall gemeint, dass es Menschen mit Behinderungen in Österreich "ja eh so gut geht" und quasi, er sehe nicht, wo es einen Handlungsbedarf gäbe. Ich habe mir dann erlaubt, gegenzufragen:

Wie steht es denn um die Bestellung von Menschen mit Behinderungen auf eine Professur an seine Fakultät?

Freak-Radio: Welche Fakultät war das?

Marianne Schulze: Das waren die Rechtswissenschaften.

Zum einen aufzuzeigen, welche Konsequenzen die Exklusion von Menschen mit Behinderungen hat. Sprich, es gibt derzeit noch wenige Menschen mit Behinderungen, die eine Ausbildung abschließen können, die in einer Qualifizierung als Professor oder Professorin ermöglicht, aber auch um deutlich zu machen, wie sehr das in den individuellen Bereich hineingeht und dass man über Behinderungen und die Frage von Inklusion nicht einfach so in einem entfernten politischen Kontext, in dem es vielleicht einen Handlungsbedarf gibt, sprechen soll, sondern ganz konkret in seinem eigenen Umfeld schauen muss.

Die wenig überraschende Reaktion des Professors war: "Das kommt auf die Behinderung an!" Da wird dann auch deutlich:

Ja, es gibt ein wenig Verständnis dafür, dass theoretisch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen möglich ist. Aber da gibt es Einschränkungen, die Menschen sehen - und ich glaube, sie sehen diese oder spüren diese, weil sie nicht wissen, wie Inklusion funktionieren kann, wie Persönliche Assistenz funktionieren kann, weil sie kein Bild im Kopf haben, wenn es um die Inklusion von Menschen mít Behinderungen - völlig egal, welche Beeinträchtigung oder Behinderung vorliegt - geht.

Freak-Radio: Ich möchte gerne nochmals zur Frage zurückkommen, die ich vorher gestellt habe und versuchen, sie auch abzuschließen. Könnte man jetzt jedenfalls interpretatorisch sagen:

Wenn die UN - Konvention die Menschen in ihren individuellen Bedürfnissen im Bildungsbereich fördern möchte, dann ist es doch klar, dass Kulturtechniken wie die Brailleschrift, die Gebärdensprache, aber auch das, was Menschen mit Lernbehinderungen brauchen, den Menschen als Recht zusteht.

Marianne Schulze: Ja, gar keine Diskussion!

Freak-Radio: Damit ist die Frage meiner Meinung nach ausgeräumt.

Anderes Thema im Bildungsbereich:

Es gibt seit 2007 eine Novelle für die Zulassungsvoraussetzungen an pädagogischen Hochschulen. Da wird von erforderlicher Sprech- und Stimmleistung gesprochen und von körperlich-motorischer Eignung für die Bachelor-Studien zur Erlangung des Lehramtes an Pflichtschulen.

Der damalige Minister und jetzt Behindertenanwalt Buchinger hat sogar von "grauer Diskriminierung im Pflichtschulbereich" gesprochen, auf die man aufpassen muss. Es ist schon vorgekommen, dass Menschen, die gehörlos sind und mit Gebärdensprache kommunizieren, davon betroffen sind. Meines Wissens nach ist da auch bereits ein Schlichtungsverfahren anhängig.

Fällt das in den Bereich, den Sie gestern angesprochen haben?

Marianne Schulze: Wenn wir von einem inklusivem Bildungssystem sprechen, dann sprechen wir nicht nur von der Frage, ob Menschen mit Behinderungen in diesem System lernen dürfen, sondern dann sprechen wir auch von der Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderungen Lehrerinnen und Lehrer, Professorinnen und Professoren - also in irgendeiner Form eine lehrende Position - einnehmen dürfen.

Damit fällt die Frage von Qualifikationen, die Menschen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen ausschließen könnten, definitiv auch im Bereich inklusiver Bildung.

Freak-Radio: Ich würde jetzt gerne den Bereich wechseln und wegkommen von der Bildung hin zu einem anderen Bereich, den wir uns von Freak-Radio im Jänner genauer angeschaut haben.

Die Situation ist folgende: Eine Frau, die nicht einmal einen Sachwalter hat, die leicht lernbehindert ist und im Rollstuhl sitzt, braucht in der Früh Hilfestellungen, die ein sozialer Dienst zur Verfügung stellt, damit sie aufstehen kann. Ausgemacht war, dass der um neun Uhr kommt, wie sich herausgestellt hat gibt es aber einen Rahmenvertrag, an den sich diese Firma hält, der vorsieht, dass es eine Rahmenzeit gibt von sechs Uhr bis zehn Uhr und dass sie praktisch kommen können, wann sie wollen, ohne sich zu entschuldigen, sich vorher anzukündigen und ähnliches.

Wir haben uns jetzt einige Passagen angeschaut: Das widerspricht doch diametral den Grundsätzen, die in der UN - Konvention vorgesehen sind. Ich muss mich doch so wie alle anderen Leute darauf verlassen können, wenn ich in der Früh aufstehe, wann ich mit Hilfsdiensten rechnen kann. Natürlich können sich Verzögerungen ergeben, aber eine Stunde oder so ist schon sehr viel! Aber wenn sich etwas verzögert, dann meldet man das normalerweise wie überall sonst auch sagt: "Entschuldigen Sie, das geht sich heut nicht aus, wir kommen eine halbe Stunde oder was auch immer zu spät."

Gibt es bereits in dieser Richtung, die sich mit sozialen Diensten, mit Wohnen, die sich mit dem täglichen Leben beschäftigen, in weiterer Folge dann auch mit Persönlicher Assistenz, bereits Überlegungen Ihres Monitoring-Ausschusses?

Marianne Schulze: Der Monitoring-Ausschuss hat die Frage der Persönlichen Assistenz in der Verwirklichung von Selbstbestimmt Leben - das ist der Artikel 19 der Konvention - bereits in einigen Sitzungen thematisiert.

Es ist gar keine Frage, dass die Sicherstellung von Persönlicher Assistenz ein Schlüssel ist, um Barrierefreiheit und Inklusion zu gewährleisten. Der Monitoring-Ausschuss hat gestern die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sehr herzlich ersucht, eine Enquete über Persönliche Assistenz zu ermöglichen, weil der Eindruck da ist, das unklar ist, was Persönliche Assistenz als Konzept eigentlich ist.

Die Frage, soziale Dienstleistungen und ihre Auslagerungen ist teilweise schon diskutiert worden im Monitoring-Ausschuss. Es hat auch schon konkret eine Stellungnahme gegeben zur Frage der staatlichen Verantwortung für die Umsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen durch private Dienstleister.

Dessen ungeachtet glaube ich, dass fernab von jeder Konvention und allen Menschenrechten, Professionalität und professionelle Standards eingehalten werden sollten, ganz egal, wer der Kunde oder die Kundin ist. Das durchzusetzen ist eine Kraftanstrengung, die uns alle gemeinsam trifft und von der man doch hoffen dürfte, dass man sie ohne menschenrechtliche Verpflichtungen durchsetzen kann.

Freak-Radio: Ich möchte trotzdem noch nachfragen: Persönliche Assistenz, die wir natürlich dem damals in unserer Sendung gegenübergestellt haben, weil eine Frau die Persönliche Assistenz bekommt, damals gesagt hat, es wäre unmöglich, dass eine Assistentin in der Wohnung steht, zu einer Zeit wo die Betroffene auch nicht möchte, gewisse Dinge sieht. Für sie ist das undenkbar, sie hat Persönliche Assistenz.

Aber ich denke mir, in einem Zeitraum, in dem man nicht davon ausgehen kann, dass alle betroffenen Menschen Persönliche Assistenz bekommen, sollten die, die sie nicht bekommen können, auch im Rahmen der Regelungen, die in der UN - Konvention festgelegt sind, dem wenigstens nahe kommen und nicht derartig diametral widersprechen.

Also das war die Stoßrichtung, die wir damals gewählt haben. Wir haben uns die Bestimmungen der UN-Konvention angeschaut und haben sie mit dem verglichen, was in einer bestimmten Einrichtung oder in mehreren Einrichtungen geschieht - nicht in allen. In anderen funktioniert das wirklich so, dass sie sagen, wir kommen leider morgen später, weil wir konnten uns das nicht anders einteilen.

Ich fürchte jedoch sehr, dass Miss-Stände doch sehr häufig vorkommen und dass es Dinge gibt, die sich Menschen, die keine Behinderung haben, gar keine Ahnung haben, weil es für ihr tägliches Leben ganz unvorstellbar ist. Zu bestimmen, "wann stehe ich auf, wann nehme ich bestimmte Dinge wahr" - es geht ja auch um das Service der Fahrtendienste zum Beispiel, die Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen:

Manchmal haben diese ja gar keine andere Alternative. Da gibt es auch - nicht ganz so krass - zeitliche Verzögerungen. Um ein Beispiel zu nennen: Eine Bekannte, Frau Brozek, musste während ihres Studiums auch Fahrtendienste in Anspruch nehmen. Einmal kam sie durch eine Verspätung des Fahrtendienstes zu spät zu einer Prüfung.

Auf ihre Beschwerde wurde ihr geantwortet, es gäbe ja auch nur mit ihr Schwierigkeiten. Das sind halt so die Tagtäglichkeiten. Wir haben damals den Spruch gehabt: Wenn sie auf der Universität einen behinderten Rollstuhlfahrer sehen, der da steht wie bestellt und nicht abgeholt, dann hat er das bestellt und wird nicht abgeholt, weil er auf den Fahrtendienst wartet.

Diesen Bereich des alltäglichen Lebens wollte ich ansprechen, ob sich der Monitoring-Ausschuss auch einmal mit dem beschäftigen können. Oder ist das eh abgedeckt durch die Auseinandersetzung mit Persönlicher Assistenz?

Marianne Schulze: Ich würde hoffen, dass das mit dem Verständnis der Konvention und Persönlicher Assistenz heute abgedeckt ist und daher diese Diskussion miterfasst wird von der Enquete, die hoffentlich stattfinden wird, beziehungsweise dann auch mit einer entsprechenden Stellungnahme des Monitoring-Ausschusses.

Ich glaube, trotz der Konvention und der Tatsache, dass man hier sicherlich auf die Einhaltung der Konvention pochen muss, man sich schon die Teilaspekte auch noch einmal verdeutlichen muss. Es gibt Dienstleistungsbereiche, in denen es ganz niedrige professionelle Standards gibt, wo Pünktlichkeit, Höflichkeit, Kommunikation nicht jenen Stellenwert haben, den sie haben sollten.

Das trifft Menschen mit Behinderungen, die aus gesellschaftlichen Prozessen tendenziell ausgeschlossen werden, doppelt und dreifach hart. Das ist gar keine Frage. Aber ich sehe das als ein Querschnittsthema für die Gesellschaft, bei dem im Bereich der Menschen mit Behinderungen erschwerend hinzukommt, dass die Bilder im Kopf der Gesamtbevölkerung, die Behinderung betreffen, einer dramatischen Änderung bedürfen.

Da müssen einige Bilder kräftigst übermalt werden! Und wenn Sie das schildern, wie Menschen mit Behinderungen in einem so wichtigen Bereich wie zum Beispiel einer Prüfung, die man dann nicht pünktlich antreten kann, aber eigentlich auch in jedem anderen Lebensbereich benachteiligt werden:

Dann hat das auch sehr viel damit zu tun, dass Menschen mit Behinderungen vielfach als ein Objekt gesehen werden, das an Service oder Hilfe bedarf, und nicht wirklich als Subjekte gesehen werden, die Rechte haben, die selbst über den Zeitpunkt, an dem die Unterstützung in der Früh kommt bestimmen wollen, oder über die Farbe ihrer Socken, über das Fernsehprogramm, das sie sehen wollen, oder auch die Lebensversicherung, die sie abschließen wollen, um hier nur einige Elemente aus der großen Palette zu nennen.

Das heißt, Bewusstseinsbildung, wie es in der Konvention auch in Artikel 8 gefordert wird, ist in vielen Bereichen notwendig - und in jenen, in denen professionelle Standards sehr klein ausgebildet sind, wohl auch wesentlich massiver umzusetzen, als in anderen.

Freak-Radio: An Bewusstseinsbildung versucht Freak-Radio auch ein kleines Rädchen zu sein und daran zu drehen. Letzte Frage: Wie ist Ihre kurz-, mittelfristige und langfristige Einschätzung dessen, was Ihre Tätigkeit oder die Tätigkeit des Monitoring-Ausschusses in Österreich bewirkt?

Marianne Schulze: Das ist momentan schwierig einzuschätzen. Ich glaube, dass der Monitoring-Ausschuss ein großes Potential hat, indem er die erste unabhängige Einrichtung ist, in dem die Zivilgesellschaft einen großen Anteil an der Umsetzung hat. Es gibt Anzeichen, dass es auch von Seiten der Regierung Wertschätzung für so ein unabhängiges Gremium gibt, das die Perspektive der Zivilgesellschaft in das gemeinsame gesellschaftspolitische Gestalten einbringt.

Eine mittelfristige Prognose abzugeben ist schwierig, nicht nur wegen der sich wechselnden Determinanten in der Politik, aber auch ganz konkret aufgrund der mangelnden Ressourcen, die der Monitoring-Ausschuss hat. Es würde jetzt zu weit führen, die ganzen Facetten aufzuführen, warum der Monitoring-Ausschuss und seine Mitglieder ehrenamtlich tätig sind und darüber zu philosophieren, warum das Budget des Sozialministeriums für die Unterstützung des Monitoring-Ausschusses recht knapp bemessen ist.

Tatsache ist, mittelfristig hat der Monitoring-Ausschuss nur dann eine Chance, wenn es Ressourcen gibt und zwar solche, die dem Ausschuss als Ganzes eine solide Arbeit ermöglichen. Die Gespräche darüber sind am Laufen und ich fürchte, dass am Ausgang dieser Gespräche die mittelfristige oder langfristige Perspektive des Monitoring-Ausschusses ganz zentral dranhängt.

Freak-Radio: Können Sie dann davon ausgehen, dass man zumindest in gewissen Punkten Österreich so nachhaltig verändert, dass man sagt, in zwanzig Jahren können wir schon sagen, dass der Monitoring-Ausschuss etwas bewirkt hat?

Marianne Schulze: Also nachdem ich mich seit nunmehr 18 Monaten ehrenamtlich für dieses Gremium engagiere und als Selbstständige dadurch finanziell auch ziemlich belastet bin, würde ich doch hoffen wollen, dass diese meine ehrenamtliche Arbeit und natürlich auch die Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss nicht umsonst ist.

Ich glaube, dass gerade das Potential, dass wir alle in der Konvention sehen und das wir natürlich in der Umsetzung der Konvention sehen, ein Motor dafür ist, dass wir uns in dieser Form engagieren.

Freak-Radio, Gerhard Wagner: Danke für das Gespräch!

(Transkription: Rainer Peter Landl)

Dieses Interview wird im O-Ton am 8. Juni 2010 von 20.00 Uhr bis 21.00 auf ö1campus/Freak-Radio ausgestrahlt.

Diese Sendung können Sie auch nachhören: Bitte klicken Sie hier.

Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projektes "Lebens- und Arbeitswelten" erschienen.


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