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Rubrik: Lesen statt Hören
07. Oktober 2001

Die neue Ethikkommission

von Gerhard Wagner

Zu brennenden Themen wie "Abtreibung von behinderten Kindern", "Töten auf Verlangen", genetische "Verwertung" von Föten soll eine Ethikkommission die Regierung beraten. Wer ist in dieser Ethikkommission? Welche Mitsprache haben Behindertenvertreter? All dem soll in dieser Radiocafésendung nachgegangen werden, da es in einer Vielzahl der Fragen mit Sicherheit auch um die Belange von behinderten Menschen gehen wird.

babykopf liegt in gefalteten Händen

www.pixelio.de copyright: melti

(Freak-Radio-Signation)

Freak-Radio: Sonntag 20.30, willkommen bei Freak-Radio, wieder aus dem RadioCafe in der Argentinierstraße 30a. Heute zum Thema »Die neue Bioethikkommission«

Ich darf ganz herzlich begrüßen:
Univ.Prof. Dr. Gerhard Luv vom Institut für Rechtsphilosohpie der Universität Wien. Er ist Mitglied der neuen Bioethikkommission in Österreich.
Frau Katharina Zabransky, sie studiert Sonder- und Heilpädagogik und am Mikrophon begrüßt Sie heute Gerhard Wagner.

Ja, die neue Kommission hat sich im Sommer konstituiert. Es sind zahlreiche Erwartungen, es sind vor allem zahlreiche Themen, die bereits auf sie warten. Eines dieser Dinge, mit denen Sie sich beschäftigen werden, werden die Grenzziehungen menschlichen Lebens sein, vor allem am Anfang, aber auch am Ende. Auch Bundeskanzler Schüssel, der diese Kommission eingesetzt hat, hat in einem Interview im Mai 2002 diese Themen angesprochen.
Deshalb möchte ich Sie gleich am Anfang fragen: Welche Themen sind für Sie wichtig und welche Themen stehen an?

Univ-Prof. Gerhard Luv: Zunächst einmal danke für die Einladung.
Von den Themen, die anstehen, sollten wir uns einmal damit auseinander setzen müssen, wie wir mit dem Menschenrechtsübereinkommen in der Biomedizin umgehen: Dieses wurde im Europarat im Jahr 1996 beschlossen, es ist aber etwa von Österreich, aber auch von Deutschland aus verschiedensten Gründen, auf die ich noch eingehen könnte, nicht ratifiziert worden. Die Frage wird sein, ob es sinnvoll ist, trotz vieler Bedenken, die man noch immer gegen diese Konvention hat, ob man diese tatsächlich ratifizieren soll. Es wird dabei so vorgegangen werden, dass erstens einmal versucht wird, sorgfälig über die Entwicklungen zu berichten, auch sorgältig ethisch zu analysieren, wo die Schwächen und Stärken dieses Übereinkommens sind und man wird dies auch in Kontaktnahme mit Behindertenorganisationen machen. Wir haben uns also in dieser Kommission vorgenommen, darüber unter Einbeziehung der Behindertenorganisationen vorzugehen, sodass wir sie nicht ausklammern. Wir wollen also deren Stimmen hören und auch auf ihre Argumentationen eingehen.

Freak-Radio: Ich glaube, dass ist auch ein wichtiges Anliegen der Behindertenorganisationen gewesen. Was aber sind jetzt eigentlich die Knackpunkte in dieser Europäischen Konvention?

Univ-Prof. Gerhard Luv: Es gibt natürlich sehr viele Dinge, die in Diskussion sind, aber gerade vom Standpunkt der behinderten Menschen ist es zunächst eine sehr schwierige Frage, nämlich die Frage der Forschung an nicht zustimmungsfähigen Personen. Da hat es im Zusammenhang mit dem Entstehen dieser Konvention ohnedies eine große Fülle an Kontroversen gegeben.


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