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Egal ob Waisenpension, Mindestsicherung, erhöhte Familienbeihilfe oder Dauerleistung: Wollen Menschen mit Behinderung ins Erwerbsleben einsteigen, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Was müssen Arbeitswillige beachten, damit sie behinderungsbedingt notwendige Unterstützungsleistungen nicht verlieren? Katharina Müllebner hat recherchiert.
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Erwerbsarbeit ist aus mehreren Gründen für Menschen sehr wichtig. Ganz grundlegend geht es um die Existenzsicherung, aber auch soziale Integration, gesellschaftlicher Status und nicht zuletzt der Selbstwert hängen eng mit Erwerbsarbeit zusammen.
Wollen Menschen mit Behinderungen am Erwerbsleben teilhaben, ergeben sich eine Reihe von Fragen: Wie viel darf ich verdienen, um etwaige Transferleistungen, wie z.B. die Familienbeihilfe, nicht zu verlieren? Was ist, wenn die finanziellen Einbußen, die sich durch ein Arbeitsverhältnis ergeben, größer sind als das Einkommen?
Bei einem sogenannten "Arbeitsversuch" besteht die Möglichkeit bestimmte Leistungen rückzuversichern. Sollte der Arbeitsversuch scheitern, kann die Leistung (z.B.: Waisenpension) unter Umständen weiter bezogen werden. Notwendig dafür ist eine vorherige Vereinbarung mit der auszahlenden Stelle. Information im Vorfeld ist enorm wichtig. Das gilt auch für die Regelungen in Bezug auf einen Zuverdienst.
Katharina Müllebner und ihre Gäste Ursula Janisch Sozialrechtsexpertin (AKNÖ), Waltraud Engl (Integration Wien), Ingrid Hofer (Koordinationsstelle) und Elisabeth Magdlehner (Gender und Disability Theoretikerin und Aktivistin) widmen sich der Themenstellung „Damit sich Arbeit wieder lohnt“.