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Rubrik: Lesen statt Hören
16. Februar 2003

Pflegescheck statt freie Wahl der Assistenz II:

von Gerhard Wagner

Gerade dieser letzte Punkt erscheint mir aber auch verwundbar zu sein, denn wenn man die Pflegestufe nicht beibehält, kann das ja unter Umständen auch eine Rückstufung bedeutenl

Helene Partik-Pablé: Wenn die Einstufung wirklich ernst zu nehmen ist - sie wird ja von Ärzten gemacht - dann dürfte es eigentlich keinen Nachteil geben. Man muss nur wirklich schauen, dass es auch Spezialisten sind, die einstufen. Jetzt ist es ja so, dass Ärzte der versczhiedensten Fachrichtungen diese Untersuchungen vornehmen, die teilweise mit Behinderungen wenig zu tun haben und auch über den Aufwand wenig Bescheid wissen.

Bernadette Feuerstein: Das sind medizinische Fachkräfte möglicherweise, die aber, sage ich einmal, von der Praxis, die vom Alltag aber keine Ahnung haben: Die sehen mich eine halbe Stunde, schauen, ob ich den Arm heben kann, machen dann ein Hakerl auf ihrem Fragebogen - und in einer halben Stunde bin ich dann in einer Pflegestufe festgelegt. Diese medizinischen Fachkräfte sind keine Fachleute für persönliche Assistenz, die ich brauche, um meinen Alltag bewältigen zu können. Da muss ein Team von Beratern gebildet werden, die mit mir gemeinsam mei9nen Assistenzbedarf festlegen. Da kann dann zum Beispiel die Assistenzgenossenschaft ihre Dienste leisten, die gemeinsam mit den zuständigen Stellen dann meinen Assistenzbedarf festlegt, so wie es zum Beispie auch in Schweden gemacht wird, wo wirklich auch eine bedarfsgerechte Assitenz finanziert wird, und wo ich nicht Pi mal Daumen eingeschätzt werde, dass ich so und so viele Stunden bekomme, ohne dass geschaut wird, wie mein Leben und mein Alltag aussehen, ob ich Familie habe, die ich versorgen muss. Bin ich berufstätig, wo ich meinen Verpflichtungen nachkommen muss? Was brauche ich, was will ich, wie will ich mein Leben gestalten.
Das ist es, was wir uns unter Selbstbestimmt Leben vorstellen und nicht ein Arzt, der jetzt festschreibt, dass ich dreimal täglich á eine Viertelstunde einen Weg zur Toilette machen darf.

Gerhard Wagner: Herr Pichler, Sie wollten auch dazu Stellung nehmen. Ich wollte nur noch darauf zurück kommen, dass es ja auch nicht nur von den verschiedenen Ländern, sondern auch von verschiedenen Krankenversicherungen neue Einstufungsverfahren gibt, beispielsweise kommt es immer wieder vor, dass, wenn Eltern von behinderten Menschen sterben, die verbliebenen Kinder, die natürlich meist längst schon erwachsen sind, neu eingestuft werden und öfters auch niedriger eingestuft werden.


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