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Rubrik: Freak-MP3
22. September 2021

Mit einfacher Sprache die Welt besser verstehen

von Jutta Steiner

Der rechtliche Anspruch auf Einfache Sprache

Die Meinung, dass der barrierefreie Zugang zu Informationen ein Menschenrecht ist, vertritt auch die Organisation der Vereinten Nationen, kurz UN oder UNO.  Im Jahr 2008 trat das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ in Kraft. Der Artikel 21 besagt, dass Informationen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten für Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden sollen. Mehr über die UN-Konvention sowie über weitere rechtliche Bestimmungen zur Einfachen Sprache in Österreich erfahren Sie im Gespräch mit Rechtsanwalt Wolfgang Renzl. Er ist seit 2012 Partner in der Kanzlei pfletschinger.renzl. Zu seinen Fachgebieten zählen unter anderem das Medien-, Urheber-, Datenschutz- und Gesellschaftsrecht. Weil gerade das Juristendeutsch oft sehr kompliziert formuliert ist, wünscht sich der Experte auf diesem Gebiet mehr Verständlichkeit. Das komme vielen Menschen zugute. Schließlich ist die Grundlage jedes Rechts die Sprache.

SERVICE:

Standorte berufliche Integration (www.jaw.at)
capito Wien – Wir machen Information verständlich und barrierefrei (www.capito-wien.at)
Pfletschinger Renzl - Rechtsanwälte Wien (www.prrp.at)


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