Seitenanfang:

Link zum InhaltLink zum MenüLink zur Suche

Inhalt:

Rubrik: Lesen statt Hören
16. November 2003

Lehrer mit Behinderung

von Gerhard Wagner

Gerhard Wagner: Weiteres gibt es dort auch einen gehörlosen Lehrer, der im Unterricht bei Videovorführungen die Untertitelung (vom Teletext) verwendet.
Ein anderes Beispiel ist ein Rotationsprinzip: Dabei wechseln sich die Schülerinnen und Schüler ab, um den Lehrer bei allen Dingen, die er nicht selbständig machen kann, assistieren: Zum Beispiel, indem sie etwas an die Wand heften, oder für den Lehrer etwas holen, was er braucht.
Eine Lehrerin mit leiser Stimme benutzt ein Mikrophon.
Ein gehörloser Lehrer - und das ist besonders originell, denn auf solch eine Idee muss man erst kommen - benutzt ein Gerät, dass die Lautstärke misst. Ab einem bestimmten Pegel, wenn es zu laut ist, sieht der Lehrer und die Klasse, dass es jetzt zu laut ist. Auf diese Weise muss der Lehrer gar nicht extra ermahnen, sondern das System steuert sich von selbst.
Auch beim Gebrauch des Overheadprojektors sieht man eine didaktische Komponente, die ja Lehrer, auch wenn sie keine Behinderung haben, nutzen können. Denn wenn man nicht an die Tafel schreibt, sondern auf dem Overheadprojektor schreibt, hat der Lehrer die Klasse im Blick, an der Tafel wendet er ihr meist den Rücken zu. Das ist ja bekannt.
Dieses sind Beispiele, wie es mit kreativen Möglichkeiten in Großbritannien funktioniert.

Imrgard Kampas: Kommen wir jetzt zurück zur tristen Lage in Österreich. In Österreich ist es so, das man zwar zu einem Lehramts-Studium an der Universität zugelassen ist. Man ist aber nach dem Studium zum Unterrichtspraktikum nicht mehr zugelassen, obwohl im Schulpraktikum sehr ähnliches bereits im Rahmen des Studiums absolviert werden muss, und ist somit von der Lehrberechtigung ausgeschlossen.
Das bedeutet in der Praxis, dass die Universität feststellt, dass man geeignet ist zu unterrichten, das Ministerium diese Eignung allerdings leugnet.

Argumentiert wird immer, dass es aufgrund der »Wahrnehmung der Aufsichtspflicht«, aufgrund der »Korrektur von schriftlichen Arbeiten«, aufgrund auch der Angst, die das Bildungsministerium auch vor den Eltern hat. Denn viele befürchten, dass das Niveau sinkt, wenn es einen Lehrer mit Behinderung gibt, aber sie sehen nicht das Potential, das hier drinnen steckt.

Im englischen Text stand deshalb auch explizit, dass ein Lehrer mit Behinderungen für jugendliche Heranwachsende eine Vorbildwirkung entfalten kann. Ein Mensch, der etwas erreichen möchte, kann dies, auch mit Behinderung kann sich fachliche Kompetenz aneignen, steht im Leben, ist integriert und macht mit.

Gerhard Wagner: Du hast selbst in Frankreich unterrichtet, aber auch während das Studium das Schulpraktikum an einer Wiener AHS gemacht. Wie waren denn dort die Erfahrungen?


Link speichern auf:addthis.comFacebookYiggItMister Wongstumbleupon.comdel.icio.usMa.gnoliaask.comdigg.comTechnoratiYahooMyWeblive.com
Seitenanfang